Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen möchten, muss es zugelassen werden. Das gilt auch für Anhänger. Den Antrag auf Erstzulassung stellen Sie oder eine bevollmächtigte Person bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Bei Firmen ist die Zulassungsstelle am Firmensitz zuständig.
Nach der erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere, und die Zulassungsstelle teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
******WARTUNGSARBEITEN******
Aktuell können, aufgrund länger anhaltenden Wartungsarbeiten, online keine Anträge für die Dienstleistungen „KFZ-Angelegenheiten für juristische Personen“ und " KFZ-Zulassungsangelegenheiten und Abmeldungen“ gestellt werden.
Über folgenden Link gelangen Sie zum online Antrag. (Öffnet in einem neuen Tab)