Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug in einem EU- oder EWR-Staat gekauft haben, müssen Sie es in Deutschland zulassen, bevor Sie es im Straßenverkehr nutzen dürfen.
Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die noch nie zugelassen waren.
Gebrauchtfahrzeuge waren bereits in einem EU- oder EWR-Staat zugelassen und hatten mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer.
Die Zulassung beantragen Sie oder eine bevollmächtigte Person bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Bei Firmen ist die Zulassungsstelle am Firmensitz zuständig.
Nach der Zulassung erhalten Sie die Fahrzeugpapiere und ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Auf Wunsch können Sie auch ein Wunschkennzeichen reservieren.