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Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

Sie haben im europäischen Ausland ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug in einem EU- oder EWR-Staat gekauft haben, müssen Sie es in Deutschland zulassen, bevor Sie es im Straßenverkehr nutzen dürfen.

Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die noch nie zugelassen waren.
Gebrauchtfahrzeuge waren bereits in einem EU- oder EWR-Staat zugelassen und hatten mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer.

Die Zulassung beantragen Sie oder eine bevollmächtigte Person bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Bei Firmen ist die Zulassungsstelle am Firmensitz zuständig.

Nach der Zulassung erhalten Sie die Fahrzeugpapiere und ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Auf Wunsch können Sie auch ein Wunschkennzeichen reservieren.

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