Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug außerhalb der EU oder des EWR gekauft haben, müssen Sie es in Deutschland zulassen, bevor Sie es im Straßenverkehr nutzen dürfen.
War das Fahrzeug im Herkunftsland bereits zugelassen, gilt es als Gebrauchtfahrzeug.

Die Zulassung beantragen Sie oder eine bevollmächtigte Person bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Bei Firmen ist die Zulassungsstelle am Firmensitz zuständig.

Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) vorlegen können, erleichtert das den Zulassungsprozess.
Nach der Zulassung erhalten Sie die Fahrzeugpapiere und ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Auf Wunsch können Sie auch ein Wunschkennzeichen reservieren.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen