Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug außerhalb der EU oder des EWR gekauft haben, müssen Sie es in Deutschland zulassen, bevor Sie es im Straßenverkehr nutzen dürfen.
War das Fahrzeug im Herkunftsland bereits zugelassen, gilt es als Gebrauchtfahrzeug.
Die Zulassung beantragen Sie oder eine bevollmächtigte Person bei der Kfz-Zulassungsstelle, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Bei Firmen ist die Zulassungsstelle am Firmensitz zuständig.
Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) vorlegen können, erleichtert das den Zulassungsprozess.
Nach der Zulassung erhalten Sie die Fahrzeugpapiere und ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Auf Wunsch können Sie auch ein Wunschkennzeichen reservieren.