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Kfz-Zulassung von Händlern und Zulassungsdiensten

Im nachfolgenden handelt es sich um Zulassungen für Autohändler, Autohäuser und Zulassungsdienste

Kfz-Zulassung von Händlern und Zulassungsdiensten

Beschreibung

Beschreibung

Vorgänge der Kfz-Händler und Zulassungsdienste werden ausschließlich im gewerblichen Kundenbereich bearbeitet.

Für den gewerblichen Bereich gelten die folgenden Standards:

  • Als gewerblicher Zulassungsdienst/Händler kann nur handeln, wer eine gültige Gewerbeanmeldung vorlegt
  • Die Abgabe der Unterlagen ist nur nach vorheriger Voranmeldung bis spätestens 05.30 Uhr des aktuellen Tages mit dem im Internet hinterlegten Vordruck per E-Mail an haendlerinfo-svastadt.wuppertalde möglich
  • Gemeldet werden müssen die Anzahl und die Art der Vorgänge   
  • Ein Kontrollausdruck des per E-Mail eingereichten Formulars ist den Vorgängen beizufügen
  • Die Abgabe vor Ort muss in der Zeit von 06:45 Uhr bis 09:00 Uhr erfolgen
  • Das SVA informiert Sie einmalig per Telefon oder E-Mail über die Fertigstellung des Auftrags
    • die fertigen Aufträge müssen jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten abgeholt werden
      • Montags - Mittwochs bis 12.30 Uhr
      • Donnerstags bis 12.30 Uhr und zwischen 14.00 und 16.30 Uhr
      • Freitags bis 11.30 Uhr  
  • Zulassungsanträge, denen nicht alle Unterlagen beigefügt sind, führen grundsätzlich zur Ablehnung der  Zulassung  
    Sofern fehlende Angaben in der Vollmacht durch die Zulassungsstelle ermittelt werden können (z.B. die Anschrift), ist auf der Vollmacht anzugeben, ob diese zusätzliche Dienstleistung gegen eine zusätzliche Gebühr von 12,80 €  (Gebühren-Nr. 399 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt) erfolgen soll. Das ist auch bei einer fehlerhaften eVB-Nr. möglich. In diesem Fall würde ein Rückruf erfolgen, mit der Bitte, eine neue eVB-Nr. mitzuteilen
  • Nach Abgabe der Unterlagen werden keine einzelnen Vorgänge aus dem gewerblichen Bereich wieder herausgegeben. Ebenso können keine Unterlagen nachgereicht werden
  • Die Abholung und Bezahlung der bearbeiteten Vorgänge ist grundsätzlich nur innerhalb der Öffnungszeiten nur mit EC-Karte möglich 

Die angemeldeten Zulassungsvorgänge werden nach Antragseingang bearbeitet.

Eine tagesaktuelle Bearbeitung der Zulassungsvorgänge kann nicht gewährleistet werden.

Zulassungsvorgänge, die nicht während der regulären Arbeitszeit abschließend bearbeitet werden konnten, werden am darauffolgenden Arbeitstag vorrangig bearbeitet.

Details

Links und Downloads

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