Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Den Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 können Sie nun auch online beantragen. Hier geht es zum online Antrag (Öffnet in einem neuen Tab).
Die oder der Jugendliche muss einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Prüfbescheinigung für Jugendliche
Wenn Jugendlichen auf Antrag das begleitete Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 Jahren ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleiteten Fahrens. Ab dem 18. Geburtstag berechtigt sie bis zu drei Monate lang zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B oder BE gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren.
Der Kartenführerschein wird 2-3 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres an die Wohnanschrift geschickt.
Ausnahme: Sie sind bereits im Besitz eine Kartenführerscheines (Klasse A1,AM oder L ). In diesem Fall kann der Kartenführerschein unter Vorlage des alten Führerscheines 2-3 Wochen nach Erreichen des 18.Lebensjahres während der Öffnungszeiten an der Information des Straßenverkehrsamtes abgeholt werden.
Mit der Zusendung des Kartenführerscheins verliert die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit.