Beschreibung
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Die oder der Jugendliche kann 6 Monate vor dem 17. Lebensjahr einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. Es ist möglich, bis zu 8 Personen als Begleitperson zu benennen.
Prüfbescheinigung für Jugendliche
Wenn Jugendlichen auf Antrag das begleitete Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 Jahren ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleiteten Fahrens. Ab dem 18. Geburtstag berechtigt sie bis zu drei Monate lang zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung. Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B oder BE gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren.
Der Kartenführerschein wird 2-3 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres an die Wohnanschrift geschickt. Mit der Zusendung des Kartenführerscheins verliert die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit.
Ausnahme: Sie sind bereits im Besitz eine Kartenführerscheines (Klasse A1,AM oder L). In diesem Fall kann der Kartenführerschein unter Vorlage des alten Führerscheines, ca. 4 Wochen nach Erreichen des 18.Lebensjahres nach terminlicher Vereinbarung beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.