Beschreibung
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis wird durch einen besonderen Führerschein zur Fahrgastbeförderung nachgewiesen, der sogenannte Personenbeförderungsschein (P-Schein).
Eine sogenannte "kleine Fachkundeprüfung" muss von Ihnen abgelegt werden. Das Bundesministerium hat jedoch noch nicht abschließend geklärt, wie diese Fachkundeprüfung auszusehen hat. Erst einmal wird auf die Vorlage des Nachweises über die Fachkundeprüfung abgesehen und der Fahrgastbeförderungsschein wird zunächst nur befristet für ein Jahr ausgestellt.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- 2 Jahre Vorbesitz der Klasse B aus einem EU- oder EWR-Staat, oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
- Nachweis der kleinen Fachkundeprüfung (ab 02.08.2021), da das Bundesministerium noch nicht abschließend geklärt hat, wie diese Fachkundeprüfung auszusehen hat, wird erst einmal auf die Vorlage des Nachweises über die Fachkundeprüfung abgesehen und der Fahrgastbeförderungsschein zunächst nur befristet für ein Jahr ausgestellt.