Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das Führen eines Taxis, eines Mietwagens, eines Krankenwagens etc. läuft ab. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sollte aufgrund der Bearbeitungsdauer spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Befristung gestellt werden. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt.
Über das 60. Lebensjahr hinaus bzw. bei abgelaufenen Fahrgastbeförderungsschein kann die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur verlängert werden, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.