Beschreibung
Beschreibung
Die Speicherung im Fahreignungsregister ist ein Warnsignal und sollte genutzt werden, das eigene Verhalten zu überprüfen und positiv zu verändern.
Zur Vermeidung von Gefahren, die von wiederholt gegen Straßenverkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern oder -haltern ausgehen, hat der Gesetzgeber neben den Geldstrafen und den Fahrverboten Maßnahmen (§ 4 Absatz 5 StVG) nach einem Punktesystem vorgeschrieben.
- 4 bis 5 Punkte
Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (mit Punktabzug) - 6 bis 7 Punkte
Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (ohne Punktabzug) - 8 Punkte und mehr
Entziehung der Fahrerlaubnis
Über Ihren aktuellen Punktestand kann Ihnen nur das Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft geben (siehe unter Downloads/Links). Die Fahrerlaubnisbehörde hat keinen direkten Zugriff auf das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt.