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Online Service der KFZ Zulassungsstelle

Hier finden Sie alle gängigen Anträge der KFZ Zulassungsstelle, die online gestellt werden können.

Online Service der KFZ Zulassungsstelle

Beschreibung

Beschreibung

Alle gängigen Anträge können Sie nun online über das Straßenverkehrsamtsportal (Öffnet in einem neuen Tab) online beantragen. 

Zu beachten ist, dass bei einer Umschreibung oder einer Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel, die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde. Auch ist zu beachten, dass es nicht möglich ist, eine Zulassung mit einem grünen Kennzeichen zu beantragen. 

In Folge der Antragsstellung werden Ihnen die Zulassungsunterlagen und Plaketten nach Hause geschickt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird zusammen mit den Plaketten verschickt und die Zulassungsbescheinigung Teil II wird separat verschickt.

Wesentliche Änderungen der Zulassungsvorgänge ab September 2023: 
 
Mit dem Start der IKFZ Stufe 4 wird ein sofortiges Losfahren, nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, für Sie als Antragssteller*in möglich sein. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Der Zulassungsnachweis muss, bis zur postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen, längstens jedoch für 10 Tage, gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebraucht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung schnellstmöglich postalisch zugestellt. 
  
Auf Antrag kann in Zukunft die Neuzulassung eines Fahrzeug auch als Tageszulassung vorgenommen werden. In diesem Fall bedarf es hier keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Wird das Fahrzeug jedoch am Tag der Zulassung in Betrieb gesetzt, müssen die Kennzeichenschilder ungestempelt am Fahrzeug angebracht werden und der vorläufige Zulassungsnachweis gutsichtbar in der Frontscheibe ausgelegt werden. Zu beachten ist bei der Tageszulassung, dass das Fahrzeug noch am gleichen Tag der Zulassung ab 24 Uhr als außerbetriebgesetzt gilt und somit nicht mehr in Betrieb gesetzt werden darf. 
 
Während es bisher nur für Privatpersonen möglich war, Kraftfahrzeuge online an- bzw. abzumelden, können diesen Service ab September 2023 auch juristische Personen, nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.



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