Beschreibung
Beschreibung
Es ist nun möglich, alle gängigen Anträge
- Neuzulassung
- Umschreibung
- Wiederzulassung
- Adressänderung (ohne Authentifizierung möglich)
- Außerbetriebsetzung (ohne Authentifizierung möglich)
online vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass bei einer Umschreibung oder einer Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel, die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurde.
Des Weiteren, darf es sich hier nicht um ein Saison,- H-, oder E-Kennzeichen handeln.
Zugang zum STVA Portal der Stadt Wuppertal / online Service des Straßenverkehrsamtes
Bevor Sie sich im Service Portal der Stadt Wuppertal einloggen, erhalten Sie hier die Möglichkeit, sich mit den allgemeinen Anforderungen zur Nutzung vertraut zu machen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Portals Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (Möglichkeit des Downloads, AusweisApp2 für Apple oder AusweisApp2 für Android) oder
- ein Kartenlesegerät das am Computer / Laptop angeschlossen werden muss oder
- einen Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2 (Möglichkeit des Downloads, AusweisApp2 für Computer / Laptop)
- eine Registrierung im Service Portal der Stadt Wuppertal oder im Servicekonto.NRW
Findet die Authentifizierung mit dem Smartphone statt, so ist es zwingend erforderlich, dass die AusweissApp2 vorab auf dem PC/Laptop installiert ist und das Smartphone als Lesegerät eingerichtet ist.
Im Falle einer Zulassung und Umschreibungen müssen Sie desweiteren bereit halten:
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Sicherheitscodes auf den Dokumenten
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie, die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes, eingeben.
Folgende Sicherheitscodes können vorkommen:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code (außer bei einer Adressänderung, einer Abmeldung oder einer reinen Wiederzulassung auf den gleichen Halter unter Beibehaltung des gleichen Kennzeichens)
Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code (außer bei einer Adressänderung, einer Abmeldung oder einer reinen Wiederzulassung auf den gleichen Halter unter Beibehaltung des gleichen Kennzeichens)
Stempelplaketten auf den Kennzeichen
Kann ich ein finanziertes Fahrzeug online zulassen?
Nein, da Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorliegen haben. Es sei denn es handelt sich um eine Adressänderung, eine Abmeldung oder eine reine Wiederzulassung auf den gleichen Halter, unter Beibehaltung des gleichen Kennzeichens.
Kann ich nach Abschluss des Vorganges sofort losfahren?
Das Portal entscheidet eigenständig, ob in Ihrem Fall eine vollautomatisierte Entscheidung, und damit die Voraussetzung für ein sofortiges Losfahren, herbeigeführt werden kann.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und nun auf Ihren Namen, unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen, umschreiben möchten.
Sie erhalten nach positiver Antragsprüfung für eine Dauer von 30 Minuten die Möglichkeit, einen Bescheid herunterzuladen und diesen sofort auszudrucken. Dieser Bescheid gilt in Verbindung mit der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I als gültiger Nachweis der Umschreibung und muss zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden.
Entstehen mir Kosten?
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit per Kreditkarte, per Lastschrift, über Giropay, oder über Paydirekt zu bezahlen. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Ab wann ist die Außerbetriebsetzung wirksam?
Sie ist nach Antragsstellung und direkt folgender Genehmigung durch das Portal, wirksam.
KFZ-Steuerrückständen sowie rückständiger Verwaltungsgebühren:
Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und / oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt.
Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Termin beim Straßenverkehrsamt buchen.
In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.