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Ersatzführerschein bei Diebstahl, Namens-, Auflagenänderung oder Beschädigung

Der Führerschein kann im Fall eines Diebstahls, einer Beschädigung, auf Grund einer Namensänderung oder Auflagenänderung neu ausgestellt werden.

Ersatzführerschein bei Diebstahl, Namens-, Auflagenänderung oder Beschädigung

Beschreibung

Beschreibung

Bei einer Namensänderung muss ein neuer Führerschein nur dann neu beantragt werden, wenn der Name nicht mehr aus dem Ausweis ersichtlich ist. 

Möchten Sie zum Beispiel nach einer Korrektur am Auge, ihre Brille aus dem Führerschein austragen lassen, so müssen Sie ein augenärztliches Gutachten vorlegen, welches bestätigt, dass eine Brille beim Führen eines Kraftfahrzeuges nun nicht mehr nötig ist. 

Ist Ihr Kartenführerschein kaputt, kann Ihnen auf Wunsch und unter Vorlage des alten Kartenführerscheines ein neuer Führerschein bestellt werden. 

Der neue Kartenführerschein wird Ihnen an die angegebene Anschrift direkt von der Bundesdruckerei übersandt. Für die Zeit bis zur Aushändigung des Kartenführerscheines kann Ihnen auf Wunsch eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden, die anstelle des Führerscheines mitzuführen ist.

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