Kontakt
- 0202 563-9006
- 0202 563-8569
- verkehrsgewerbestellestadt.wuppertalde
Beschreibung
Beschreibung
Wenn Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Es kommt dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Taxibetriebs auf Grundlage einer neuen Genehmigung. Diese ist auf höchstens 5 Jahre befristet.
Der vollständige Antrag auf Wiedererteilung ist rechtzeitig, sechs bis acht Wochen, vor Ablauf der Genehmigung zu stellen. Sobald die Genehmigung abgelaufen ist, ist eine Wiedererteilung nicht mehr möglich.
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Details
Voraussetzungen
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers oder der Unternehmerin oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
Die abermalige Erteilung der Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet. Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Es erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist gilt binnen eines Monats.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten.
Dokumente
- Gültige Genehmigung
- Antrag auf Wiedererteilung
- Anlagen zum Antrag
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (Öffnet in einem neuen Tab) (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Führungszeugnis, von allen Beteiligten (kann von der Verkehrsgewerbestelle beantragt werden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister von allen Beteiligten (kann von der Verkehrsgewerbestelle beantragt werden)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) von allen Beteiligten
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
-
3,30€ Auszug aus dem Fahreignungsregister (KBA)
-
13,00€ Gewerbezentralregisterauszug
-
13,00€ Führungszeugnis
- 150,00€ Wiedererteilung der Genehmigung
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN
- Kreditkarte
Rechtsgrundlage
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- §§ 13 Absatz 1, 4 und 5 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 47 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.
Links und Downloads
Anträge
- Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung (online ausfüllbar) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 1 - Vermögensübersicht (online ausfüllbar) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 2 - Auflistung der Fahrzeuge (online ausfüllbar) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 3 - Übersicht der Beschäftigten (online ausfüllbar) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 4 - Angaben zum Betriebssitz (online ausfüllbar) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung (händisch ausfüllbar) PDF-Datei157,74 kB
- Anlage 1 - Vermögensübersicht (händisch ausfüllbar) PDF-Datei215,57 kB
- Anlage 2 - Auflistung der Fahrzeuge (händisch ausfüllbar) PDF-Datei180,25 kB
- Anlage 3 - Übersicht der Beschäftigten (händisch ausfüllbar) PDF-Datei55,19 kB
- Anlage 4 - Angaben zum Betriebssitz (händisch ausfüllbar) PDF-Datei70,52 kB
Datenschutz
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Organisationseinheiten
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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| 405.22 Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen | 0202 563-9006 |