Beschreibung
Beschreibung
Für die Schlammentsorgung von Grundstückskläranlagen erhebt die Stadt Wuppertal die Gebühr für die Entsorgung von Grundstückskläranlagen.
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Benutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Kläranlage rechtmäßig stillgelegt wird.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.
Eigentümer
Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
Gebühr für die Entsorgung von Grundstückskläranlagen
Für die Entsorgung von Grundstückskläranlagen wird die Benutzungsgebühr nach der von der Stadt durch Bescheid festgestellten, zu entsorgenden Jahresschlammmenge berechnet.
Für die zusätzliche Entleerung von Grundstückskläranlagen wird jeweils eine Einzelgebühr erhoben.
Wird die Kläranlage wegen des großen Fassungsvermögens nicht jährlich entleert, entfällt die Jahresgebühr. Anstelle der Jahresgebühr wird nach erfolgter Entsorgung eine Einzelgebühr erhoben.
Gebührenmaßstab ist jeweils der Kubikmeter (m³) entsorgte Schlammmenge.
Gebührensatz in 2025: 188,95 EUR/m³ Schlammmenge
Entsorgerfirma
Die Leerung der Grundstückskläranlage erfolgt durch die Firma AGR-KAKO GmbH, Mettmanner Str. 89, 42115 Wuppertal, Tel. 0202/27148-0.