Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Kläranlagen Entsorgungsgebühr

Berechnungsgrundlagen und weitere Informationen

Kläranlagen Entsorgungsgebühr

Beschreibung

Beschreibung

Für die Schlammentsorgung von Grundstückskläranlagen erhebt die Stadt Wuppertal die Gebühr für die Entsorgung von Grundstückskläranlagen.

 

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Benutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Kläranlage rechtmäßig stillgelegt wird.

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.

 

Eigentümer

Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.

 

Gebühr für die Entsorgung von Grundstückskläranlagen

Für die Entsorgung von Grundstückskläranlagen wird die Benutzungsgebühr nach der von der Stadt durch Bescheid festgestellten, zu entsorgenden Jahresschlammmenge berechnet.

Für die zusätzliche Entleerung von Grundstückskläranlagen wird jeweils eine Einzelgebühr erhoben.

Wird die Kläranlage wegen des großen Fassungsvermögens nicht jährlich entleert, entfällt die Jahresgebühr. Anstelle der Jahresgebühr wird nach erfolgter Entsorgung eine Einzelgebühr erhoben.

Gebührenmaßstab ist jeweils der Kubikmeter (m³) entsorgte Schlammmenge.

Gebührensatz in 2023: 149,99  EUR/m³ Schlammmenge

 

 

Entsorgerfirma

Die Leerung der Grundstückskläranlage erfolgt durch die Firma KAKO Kortmann GmbH, Mettmanner Str. 89, 42115 Wuppertal, Tel. 0202/71 99 70.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Seite teilen