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Sammelgruben Entsorgungsgebühr

Berechnungsgrundlage und weitere Informationen

Sammelgruben Entsorgungsgebühr

Beschreibung

Beschreibung

Für die Entsorgung des Schmutzwassers aus der Sammelgrube erhebt die Stadt Wuppertal die Gebühr für Sammelgruben.

 

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

 Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Benutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Sammelgrube rechtmäßig stillgelegt wird.

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.

 

Eigentümer

Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig.

Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.

 

Berechnungsgrundlage

Die Gebühr für Sammelgruben bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch. Die Frischwassermenge wird anhand der jährlichen Ablesung des Hauptwasserzählers durch die Wuppertaler Stadtwerke AG ermittelt.

Maßgebend ist die Frischwassermenge, die zuletzt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten ermittelt wurde.

 

Gebührensatz

 

Der Gebührensatz beträgt ab 2024 = 4,53 EUR je m³.

 

Gebührenermäßigung

 

Die Abwassersatzung räumt grundsätzlich die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung ein. Voraussetzung ist, dass die Menge Frischwasser im Jahr, die nachweislich nicht in die Sammelgrube eingeleitet wird. Der Nachweis ist mittels Wasserzähler zu führen, den der /die Eigentümer auf eigene Kosten einbauen (klassischer Fall: Gartenbewässerung). Der Antrag ist jedes Jahr nach der Gebührenberechnung erneut beim Steueramt zu stellen.

Weitere Möglichkeiten von Gebührenermäßigungen: Viehtränkung, Stallsäuberung usw. Auskünfte hierzu erteilt das Steueramt.

 

Wasserverluste

Über die nicht eingeleiteten Frischwassermengen hat der/die Eigentümer/in einen Nachweis zu führen. Dieser Nachweis kann z.B. anhand eines Zwischenzählers erbracht werden. Die nachweislich nicht eingeleiteten Frischwassermengen werden bei der Festsetzung der Schmutzwassergebühr gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Zwischenzähler-Einbau

Zwischenzähler besorgen (z.B. im Baumarkt, Sanitärgeschäft etc.),

  • Zähler durch einen Installateur einbauen lassen oder ggf. selber einbauen,
  • anschließend schriftliche Mitteilung an das Steueramt über das Einbaudatum, die Zählernummer und den Zählerstand
  • jährlich eine schriftliche Mitteilung an das Steueramt über den aktuellen Zwischenzählerstand.

 

 

 

Leerung der Sammelgrube

Die Ausfuhr der Sammelgrube  erfolgt durch die Firma KAKO Kortmann GmbH, Mettmanner Str. 89, 42115 Wuppertal, Tel. 0202/71 99 70.

 

 

 

Details

Links und Downloads

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