[Bild rechts] [Platzhalter – Foto einer freien Landschaft am Stadtrand von Wuppertal mit vereinzelten landwirtschaftlichen Gebäuden, die den Außenbereich veranschaulichen]
Was ist der Außenbereich?
Der Außenbereich umfasst alle Grundstücke und Flächen, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans noch im unbeplanten Innenbereich liegen. Er ist in § 35 BauGB geregelt und umfasst in der Regel Landwirtschaftsflächen, Wälder, Freiflächen und den Stadtrand.
Im Außenbereich gilt ein grundsätzliches Bauverbot. Er soll von Bebauung freigehalten werden, um Natur und Landschaft zu schützen.
Was darf im Außenbereich gebaut werden?
Im Außenbereich sind nur bestimmte Vorhaben zulässig. Das BauGB unterscheidet zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben:
Privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB) - diese sind im Außenbereich grundsätzlich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Windenergieanlagen
- Anlagen zur Nutzung von Solar- und Wasserenergie
- Biogasanlagen unter bestimmten Voraussetzungen
Sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) - diese können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Das ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes unter engen Voraussetzungen.
Wie erkenne ich, ob mein Grundstück im Außenbereich liegt?
Ob Ihr Grundstück im Außenbereich liegt, können Sie über die Online-B-Plan-Auskunft im Digitalen Zwilling der Stadt Wuppertal prüfen. Liegt kein Bebauungsplan vor und gehört das Grundstück auch nicht zum bebauungszusammenhang der Ortschaft, ist es in der Regel dem Außenbereich zuzuordnen. Die Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal berät Sie gerne.