[Bild rechts] [Platzhalter – Foto einer typischen Wuppertaler Innenstadtstraße mit geschlossener Bebauung, die den Bebauungszusammenhang veranschaulicht]
Was ist der Innenbereich?
Der Innenbereich umfasst alle Grundstücke, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen. Also Gebiete, in denen eine zusammenhängende Bebauung vorhanden ist, die den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Es kommt insbesondere darauf an, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Der Innenbereich ist in § 34 BauGB geregelt.
Der Innenbereich wird in zwei Kategorien unterteilt:
- Beplanter Innenbereich: Grundstücke, für die ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Hier richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 30 BauGB).
- Unbeplanter Innenbereich: Grundstücke, die zwar im Bebauungszusammenhang liegen, für die aber kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden ist. Hier gilt § 34 BauGB.
Was gilt im unbeplanten Innenbereich?
Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das bedeutet: Das Vorhaben darf sich hinsichtlich folgender Merkmale nicht wesentlich von der vorhandenen Bebauung unterscheiden:
- Art der baulichen Nutzung - zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe
- Maß der baulichen Nutzung - zum Beispiel Höhe und Größe des Gebäudes
- Bauweise - zum Beispiel offene oder geschlossene Bauweise
- Überbaubare Grundstücksfläche
Die Beurteilung, ob sich ein Vorhaben einfügt, ist eine Einzelfallentscheidung der Bauaufsicht. Die Bürgerberatung berät Sie gerne, bevor Sie einen Bauantrag stellen.
Wie erkenne ich, ob mein Grundstück im Innenbereich liegt?
Ob Ihr Grundstück im Innenbereich liegt, können Sie über die Online-B-Plan-Auskunft im Digitalen Zwilling der Stadt Wuppertal prüfen. Liegt kein Bebauungsplan vor, aber das Grundstück befindet sich inmitten einer zusammenhängenden Bebauung, ist es in der Regel dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Bei Unsicherheit berät Sie die Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal gerne.