[Bild rechts] [Platzhalter – Illustration eines Bebauungsplanausschnitts mit eingezeichneter Baulinie und Baugrenze, dazwischen ein Gebäude, das die unterschiedlichen Regelungen veranschaulicht]
Was sind Baulinie und Baugrenze?
Baulinie und Baugrenze sind planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan, die die überbaubare Grundstücksfläche bestimmen. Also den Bereich, in dem Gebäude errichtet werden dürfen. Sie sind in § 23 BauNVO geregelt.
Obwohl die beiden Begriffe ähnlich klingen, haben sie unterschiedliche Bedeutungen:
Baulinie: An einer Baulinie muss gebaut werden - das Gebäude muss die Baulinie berühren oder auf ihr stehen. Ein Zurücksetzen hinter die Baulinie ist grundsätzlich nicht zulässig. Baulinien werden im Bebauungsplan als durchgezogene Linie dargestellt.
Baugrenze: Eine Baugrenze darf nicht überschritten werden - das Gebäude muss innerhalb der Baugrenze bleiben. Ein Zurücksetzen hinter die Baugrenze ist jedoch zulässig. Baugrenzen werden im Bebauungsplan als gestrichelte Linie dargestellt.
Was ist der Unterschied in der Praxis?
Die Baulinie zwingt zur Bebauung an einer bestimmten Stelle - sie wird vor allem in historischen Stadtkernen eingesetzt, um eine geschlossene Straßenfront zu erhalten. Die Baugrenze hingegen definiert nur den maximal überbaubaren Bereich und lässt mehr Gestaltungsspielraum.
In modernen Bebauungsplänen werden häufiger Baugrenzen als Baulinien verwendet. In Wuppertal finden sich Baulinien vor allem in älteren Bebauungsplänen für gründerzeitliche Quartiere.
Was passiert, wenn ein Gebäude die Baugrenze überschreitet?
Überschreitet ein geplantes Gebäude die Baugrenze, ist das Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig. In diesem Fall kann eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt werden. Allerdings nur unter engen Voraussetzungen und wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.