[Bild rechts] [Platzhalter – Illustration eines Grundstücks von oben mit eingezeichnetem Gebäudegrundriss und der nicht bebauten Freifläche, mit Beschriftung der GRZ-Berechnung]
Was ist die Grundflächenzahl?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist eine planungsrechtliche Kenngröße, die angibt, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche bebaut werden darf. Sie ist in § 19 BauNVO geregelt und wird im Bebauungsplan festgesetzt.
Die GRZ bestimmt, wie viel von einem Grundstück überbaut werden darf und wie viel als unbebaute Freifläche erhalten bleiben muss.
Formel: GRZ = überbaute Grundfläche ÷ Grundstücksfläche
Beispiel:
Ein Grundstück hat eine Fläche von 600 m². Der Bebauungsplan setzt eine GRZ von 0,4 fest. Das bedeutet: Es dürfen maximal 240 m² Grundfläche überbaut werden.
Was zählt zur überbauten Grundfläche?
Zur überbauten Grundfläche zählen die Grundflächen aller baulichen Anlagen – also nicht nur das Hauptgebäude, sondern auch:
- Garagen und Carports
- Nebenanlagen wie Schuppen oder Gewächshäuser
- Terrassen, Zufahrten und Stellplätze mit befestigter Oberfläche
Schwimmbecken
Bitte beachten Sie:
Die GRZ darf durch Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden – jedoch nur bis zu einer GRZ von insgesamt 0,8. Dies ist in § 19 Abs. 4 BauNVO geregelt.
Die genaue Berechnung der Grundfläche hängt von der jeweils gültigen Fassung der BauNVO ab. Da es in Wuppertal Bebauungspläne gibt, die auf verschiedenen Fassungen der BauNVO basieren, empfehlen wir eine Klärung mit der Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal.
Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?
GRZ und GFZ sind zwei verschiedene Kenngrößen zur Bestimmung der baulichen Dichte:
- GRZ (Grundflächenzahl) gibt an, wie viel Fläche des Grundstücks bebaut werden darf (horizontal)
- GFZ (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viel Geschossfläche insgesamt errichtet werden darf (vertikal)
Beide Werte zusammen bestimmen, wie dicht und wie hoch auf einem Grundstück gebaut werden darf.