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Bauaufsicht Wuppertal

Entwurfsverfassende

Die entwurfsverfassende Person ist die Fachperson, die den Entwurf für ein Bauvorhaben erstellt und die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bauvorlagen trägt.

Was ist ein Entwurfsverfasser?

Der Entwurfsverfasser / die Entwurfsverfasserin ist die Person, die den Entwurf für ein Bauvorhaben erstellt und die Bauvorlagen für den Bauantrag anfertigt. Er oder sie unterzeichnet die Bauvorlagen und übernimmt damit die Verantwortung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Anforderungen sind in § 54 BauO NRW 2018 geregelt.

Die Entwurfsverfassenden müssen bauvorlageberechtigt sein - also die entsprechende fachliche Qualifikation besitzen. In der Regel sind das Architektinnen und Architekten sowie eingetragene Bauingenieurinnen und Bauingenieure.

Welche Aufgaben haben Entwurfsverfassende?

Die Entwurfsverfassenden sind unter anderem verantwortlich für:

  • die Erstellung aller erforderlichen Bauvorlagen - Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung
  • die Koordination der Fachplanungen - zum Beispiel Statik, Brandschutz und technische Gebäudeausrüstung
  • die Sicherstellung, dass der Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht
  • die Unterschrift unter den Bauantrag und die Bauvorlagen

Die Entwurfsverfassenden sind nicht automatisch auch für die Bauleitung zuständig. Das sind zwei getrennte Aufgaben, die aber von derselben Person übernommen werden können.


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