Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer gewährt werden. Dabei müssen sich die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer durch einen Grundbuchauszug und durch Vorlage des Personalausweises legitimieren. Falls Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers auftreten, ist zusätzlich eine Vollmacht und die Vorlage Ihres Personalausweises erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass Altakten von Gebäuden, die vor 1945 entstanden sind, durch Kriegseinwirkung zerstört wurden und eine Akteneinsicht deshalb nicht möglich ist.
Vorgänge nach 1945 sind grundsätzlich vorhanden, sie befinden sich aber in verschiedenen Archiven, die zum Teil außerhalb des Rathauses liegen oder digitalisiert sind. Ob und ggf. welche Akten für welche Gebäude zur Verfügung stehen, können wir bei der Erstauskunft noch nicht beantworten.
Die Serviceleistungen des Archivs sind nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Wuppertal kostenpflichtig. Die Höhe der anstehenden Kosten ist abhängig vom Umfang der Inanspruchnahme. Auch für den Fall, dass die für Sie beschafften Akten nicht den erwarteten Inhalt ausweisen, sind trotzdem Gebühren zu entrichten, da ein Verwaltungsaufwand entstanden ist.
Hinweis: Die Altakten dürfen nicht ausgeliehen bzw. mitgenommen werden. Die Akteneinsicht kann nur nach vorheriger Terminabsprache gewährt werden! Der Antrag auf Akteneinsicht kann in der rechten Infobox aufgerufen werden.