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Bürgerservice Bauakten

Sie möchten Einsicht in frühere Baugenehmigungsunterlagen eines Grundstücks nehmen? Das Altaktenarchiv der Bauaufsicht Wuppertal unterstützt Sie dabei. Hier erfahren Sie, was das Archiv leistet, wer Akteneinsicht erhalten kann und wie Sie einen Antrag stellen.

Das Altaktenarchiv der Bauaufsicht Wuppertal

Das Altaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde umfasst abgeschlossene Bauakten ab dem Jahr 1945. Es dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Akten zu Gebäuden, die vor 1945 entstanden sind, wurden im Krieg weitestgehend zerstört – eine Einsicht ist in diesen Fällen meist nicht möglich. Liegen zu Ihrem Grundstück keine Akten vor, erhalten Sie eine Negativauskunft. Die Grundgebühr fällt auch in diesem Fall an, da bereits ein Verwaltungsaufwand entstanden ist.

Ob und in welcher Form eine Akte zu Ihrem Grundstück existiert, lässt sich erst nach Antragstellung klären.

Wer erhält Akteneinsicht?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Akteneinsicht nur der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Grundstücks gewährt werden. Zur Legitimation sind ein Grundbuchauszug und ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Treten Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter auf, benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht.

Antrag stellen

Anträge auf Altakteneinsicht stellen Sie ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt Wuppertal. Eine Antragstellung auf anderem Wege ist nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache möglich.

Je nach Authentifizierungsweg – mit Online-Ausweisfunktion, Elster-Zertifikat, Unternehmenskonto oder Vor-Ort-Authentifizierung – steht im Serviceportal der passende Antrag zur Auswahl. Eine Videoanleitung führt Sie dort Schritt für Schritt durch die Antragstellung.

Antrag auf Altakteneinsicht

Stellen Sie Ihren Antrag direkt online über das Serviceportal der Stadt Wuppertal.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Nach erfolgter Recherche werden Sie über das Serviceportal benachrichtigt. Je nachdem, ob die Akte digital, analog oder hybrid vorliegt, erhalten Sie entweder die Unterlagen direkt als PDF oder die Möglichkeit, online einen Termin zur Einsichtnahme vor Ort zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich. Akten dürfen nicht ausgeliehen oder mitgenommen werden.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Wuppertal und hängen vom Umfang der Akteneinsicht ab.

Aktuelle Bearbeitungszeiten

Bearbeitungszeiten können je nach Antragsaufkommen schwanken. Den aktuellen Stand finden Sie direkt im Serviceportal bei der jeweiligen Dienstleistung.

Erläuterungen und Hinweise

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