Denkmalrechtliche Erlaubnis - was ist das?
Nur die sinnvolle Nutzung eines Denkmals sichert langfristig seinen Erhalt. Dabei stehen sowohl der Erhalt der historischen Substanz und des Erscheinungsbildes als auch die Anpassungen an neue Bedürfnisse im Fokus.
Denkmalschutz bedeutet vor allem Teamwork, da Eigentümer*innen und Denkmalpfleger*innen eng zusammenarbeiten müssen. Konkret geht es vor allem darum, geplante Maßnahmen abzusprechen. Denn das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass alle Arbeiten an einem Denkmal, in einem Denkmalbereich und in einigen Fällen in unmittelbarer Nähe zu einem Denkmal (Umgebungsschutz) vor Beginn der Arbeiten mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt und eine sogenannte denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt wird. Dabei handelt es sich bei jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung.
Zur Abstimmung, auch wenn Sie zunächst nur die Möglichkeiten ihrer Maßnahme durchsprechen möchten, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.
Weiterführende Informationen zum Verfahren und das Antragsformular finden Sie hier: