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Wuppertal Denkmalschutz und Denkmalpflege

Maßnahmen an einem Denkmal- denkmalrechtliche Erlaubnis

Für eine Genehmigung und zur Ausführung für eine Maßnahme an einem Denkmal oder in der näheren Umgebung eines Denkmals wird eine denkmalrechtliche Erlaubnis im Vorfeld benötigt.

Narzissen vor der Villa Eller im Botanischen Garten der Stadt Wuppertal.

Denkmalrechtliche Erlaubnis - was ist das?

Nur die sinnvolle Nutzung eines Denkmals sichert langfristig seinen Erhalt, daher sind Anpassungen an neue Bedürfnisse oft unumgänglich.

Denn Denkmalschutz heißt ja nicht, dass grundsätzlich nichts mehr verändert werden darf, doch bedarf jede Maßnahme, vom Fassadenanstrich bis zum Umbau, einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW und muss mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.

Zur Abstimmung, auch wenn Sie zunächst nur die Möglichkeiten ihrer Maßnahme durchsprechen möchten, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.

Die Sprechzeiten finden jeden Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt!


Antrag auf denkmalrechliche Erlaubnis


Ein Photovoltaikmodul an einer Metallbefestigung.

Energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Bei der Planung einer Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und der dafür benötigten denkmalrechtliche Erlaubnis, helfen Ihnen die folgenden Links:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
  • Stadt Wuppertal

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