Denkmalrechtliche Erlaubnis was ist das?
Nur die sinnvolle Nutzung eines Denkmals sichert langfristig seinen Erhalt, daher sind Anpassungen an neue Bedürfnisse oft unumgänglich.
Denn Denkmalschutz heißt ja nicht, dass grundsätzlich nichts mehr verändert werden darf, doch bedarf jede Maßnahme, vom Fassadenanstrich bis zum Umbau, einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW und muss mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Zur Abstimmung auch wenn Sie zunächst nur die Möglichkeiten ihrer Maßnahme durchsprechen möchten, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.
Die Sprechzeiten finden jeden Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt!