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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ehe im Ausland

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie die Ehe auch im Ausland eingehen. Hierbei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Unter Umständen fordern die Behörden im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis.

Grundsatz

Welche Unterlagen Sie für die Eheschließung im Ausland benötigen, erfragen Sie bitte bei den dortigen Behörden.

Sofern Sie im Ausland formgültig geschlossen und jeder Ehegatte die Ehevoraussetzungen nach dem Recht des Staates erfüllt haben, dem er zum Zeitpunkt der Eheschließung angehörte, ist die Ehe auch im Inland wirksam.

In diesem Fall kann man die Ehe nachbeurkunden lassen.

Ehefähigkeitszeugnis

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Erstellt mit Hilfe von KI

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