Grundsatz
Welche Unterlagen Sie für die Eheschließung im Ausland benötigen, erfragen Sie bitte bei den dortigen Behörden.
Sofern Sie im Ausland formgültig geschlossen und jeder Ehegatte die Ehevoraussetzungen nach dem Recht des Staates erfüllt haben, dem er zum Zeitpunkt der Eheschließung angehörte, ist die Ehe auch im Inland wirksam.
In diesem Fall kann man die Ehe nachbeurkunden lassen.