Rosenmontag 2023
Auch am diesjährigen Rosenmontag, dem 20.02.2023, bleibt das Gesundheitsamt geschlossen. Das Bergische Kompetenzcenter für Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie ist nicht besetzt. Beachten Sie, dass am Rosenmontag ebenfalls keine Bescheinigungen nach dem Abkommen über Schengen ausgestellt werden können.
Am Veilchendienstag, 21.02.2023, nimmt das Gesundheitsamt den üblichen Betrieb wieder auf. (13.02.23)
Versorgung mit Ca-Folinat- und Medroxyprogesteron-haltigen Arzneimitteln
Das Bundes Ministerium für Gesundheit (BMG) hat heute im Bundesanzeiger veröffentlicht, dass die Voraussetzungen des § 79 Abs. 5 AMG Arzneimittel, die Ca-Folinat oder Medroxyprogesteronacetat enthalten, zur Zeit erfüllt sind.
Von Engpässen betroffene Kollegen bitte ich, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um individuelle Lösungen zu gestalten. (13.12.2022)
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur Grippeschutzimpfung in Apotheken
Das MAGS gab heute per Erlass bekannt:
Bei der Grippeschutzimpfung handelt es sich um eine apothekenübliche Dienstleistung nach § 1a Abs. 11 ApBetrO.
Es ist folgendes zu beachten:
- Diese Dienstleistung darf nur angeboten werden, wenn der ordnungsgemäße Apothekenbetrieb und Vorrang der Arzneimittelversorgung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
- Die Durchführung ist an den Apothekenbetrieb gekoppelt und darf daher ausschließlich während der Öffnungszeiten der jeweiligen Apotheke stattfinden. Auf den mit der Öffnung einhergehenden Kontrahierungszwang wird ausdrücklich hingewiesen.
- Dies gilt auch bei der Nutzung externer Räumlichkeiten oder der auf suchenden Impfung.
- Voraussetzung zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken ist zudem die Einhaltung der Vorschriften des § 35a ApBetrO.
- Insbesondere können keine Räume genutzt werden, die für einen anderweitigen Zweck vorgesehen sind.
- Ist eine zeitliche Trennung der Nutzung umsetzbar, kann bei Einhaltung der Vorgaben des § 35a ApBetrO und entsprechender Niederlegung der Prozessen im Hygiene- sowie Qualitätsmanagement eine Nutzung möglich sein.
(21.11.22)
Bitte beachten Sie die Entscheidung der Stadt Wuppertal zur Schließung des Gesundheitsamtes vom 24.12.22 - 06.01.23 (05.10.22)
Informationen zur Affenpocken-Impfung
Zur Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoff gegen die sog. Affenpocken hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) Anfang Juli einen Erlass herausgegeben.
Beachten Sie bitte folgendes:
- Der Impfstoff wird vorerst nur an Apotheken der Universitätskliniken ausgeliefert.
- Grundsätzlich sind durch das MAGS HIV-/Infektionsambulanzen und HIV/STI-Schwerpunktpraxen zur Durchführung der Impfung zum Schutz gegen Affenpocken ermächtigt. Grundlage hierfür ist ein mit dem MAGS geschlossener Vertrag der Praxis/Ambulanz, die außerdem über geeignete Möglichkeiten zur Lagerung des Impfstoffes verfügen muss.
- Zur Zeit hat im Bereich des Bergischen Städtedreiecks Wuppertal/Remscheid/Solingen keine Praxis/Ambulanz einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.
(08.07.22)
Versorgung ukrainischer Flüchtlinge
Ärztliche Verordnungen erfolgen für Flüchtlinge aus der Ukraine künftig über das im folgenden verlinkte Formular. Diese Verordnugne können mit der Stadt abgerechnet werden. (29.04.2022)
In Wuppertal erfolgt die Abrechnung von Verordnungen zur Versorgung ukrainischer Flüchtlinge über den Rechnungsträger "Sozialamt". Die Verordnungen sind entsprechend dem bekannten Verfahren zu behandeln.
Bei Fragen kann Bereich 204 Zuwanderung und Integration weiterhelfen.
In Remscheid ist geplant, den Flüchtlingen eine Versichertenkarte zur Verfügung zu stellen, was aus organisorischen Gründen einige Wochen dauern wird. Bis dahin ist das Ausländeramt, Fachdienst 3.33.Ansprechpartner
Informationen für die Bereich Solingen werden zeitnah bereit gestellt. (31.03.2022)
Update Impfung gegen SARS-CoV 2 (Covid-19) in Apotheken (14.01.22)
Hier finden Sie Informationen für Apotheker*innen zur Durchführung der Impfung.
Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen als Hilfe für Sie gedacht sind. Diese sind nach besten Wissen nach dem tagesaktuellen Stand angegeben.
Dies entbindet Sie nicht, Ihren pharmazeutischen Sachverstand anzuwenden und sich selbst zu informieren, z. B. zu Fragen der Impfungen Ihren Betriebsarzt zu kontaktieren. Wir verweisen auch auf das Epidemiologische Bulletin 04/2021 des RKI zur Impfung von Personal im Gesundheitswesen (17.01.20222).
Beachten Sie die Aktualisierung (18.01.22)
Impfen in Apotheken
Das Einbringen unseres pharmazeutischen Sachverstand bei der Grippeimpfung als Dienstleitung ist sehr zu begrüßen.
Bitte beachten Sie, das dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei uns anzuzeigen ist. Grundlage ist § 4 Abs. 6 ApBetrO. (16.11.2021)
Schnelltests zur Identifikation von Cannabis-Blüten
Anbieter für Testkits, die auf Anwesenheit von THC und CBD in einer Probe prüfen, strömen zur Zeit auf den Markt. Die Anbieter werben damit, dass ihre Testkits nach ApBetrO zur Identifikation von Cannabisblüten zulässig sind.
Dies ist nach derzeitigem Stand nicht der Fall.
Wie Sie wissen, müssen alternative Prüfverfahren an den Methoden des Arzneibuches bzw. DAC/NRF validiert sein. Die von den Anbietern vorgelegten Validierungen zur Identifikation von Cannabisblüten wurden den Ministerien sowie den Landeszentralen der Länder für Gesundheit zur Beurteilung vorgelegt. Bis deren Entscheidung vorliegt, sind die Testkits sämtlicher Anbieter nicht zur Identifikation von Cannabisblüten zulässig. Die DC-Methode ist weiterhin durchzuführen. (25.10.2021)
Dank allen Helfern im Impfzentrum
Gestern beendete das Impfzentrum Wuppertal den Betrieb. Am Abend fand eine Abschiedsfeier statt, die von Freude, aber auch von Wehmut geprägt war.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die zusätzlich zu ihren ganz normalen Aufgaben im Impfzentrum einen Beitrag geleistet haben, die Pandemie zu bekämpfen. Und das nicht nur mit viel Engagement, sondern auch mit guter Laune. Es hat Spaß gemacht im Impfzentrum zu arbeiten.
Besonderer Dank und Anerkennung gebühren unseren pharmazeutischen Leitern Herrn Dr. Quinke und Herrn Dr. Fuest, deren Einsatz und ruhige, professionelle Art maßgeblich zum Erfolg des Impfzentrum und zur guten Stimmung beigetragen haben. Besser als das pharmazeutische Personal bei der gestrigen Abschiedsfeier kann man es nicht sagen:
Bei Risiken und Nebenwirkungen...
Das Apothekengesetz schreibt die regelmäßige Überwachung des Arzneimittelverkehrs vor. Während deutschlandweit ehrenamtliche Pharmazieräte die Begehung der Apotheken vornehmen sind in Nordrhein-Westfalen hauptamtliche Apotheker als Amtsapotheker bei den Städten und Kommunen beschäftigt.
Mit der Einführung der Bergischen Kooperation kam es zur Gründung des Bergischen Kompetenzcenters für Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie. Hier kümmern sich die zwei Apothekerinnen, zwei pharmazeutisch-technische Assisitentinnen und eine Verwaltungsfachkraft um alle Belange, die den ordnungsgemäßen Verkehr mit Arzneimitteln und Gefahrstoffen im Einzelhandel betreffen.