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WuppertalUmweltschutz

Grundlagen zum Lärm

In Deutschland wird über die Hälfte der Menschen durch Lärm belästigt. Der Straßenverkehrslärm ist hierfür eine der Hauptursachen. Eisenbahnverkehrslärm, Fluglärm, Wohn- und Freizeitlärm sowie Gewerbelärm sind weitere Hauptlärmquellen.

Was ist Lärm?

Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Werden Schalleindrücke als störend oder belästigend empfunden oder schädigen sogar die Gesundheit, spricht man nicht mehr von Schall sondern von Lärm. Damit wird Lärm nicht als physikalische Größe, sondern von seiner Wirkung her betrachtet. 

Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen. Jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie. Manche Personen mögen laute Musik, andere regen sich darüber auf.

Wie wird Lärm bewertet?

Das menschliche Ohr kann Frequenzen von ca. 16 bis 20.000 Hertz und Schalldruckschwankungen im Bereich von ca. 0,00002 bis 200 Pascal wahrnehmen. 

Zur leichteren Handhabung dieses sehr großen Bereiches wird mit der logarithmischen Dezibel-Skala gearbeitet (dB). Der Hörschwelle wird die Verhältniszahl 1 (10°, entspricht 0 dB) zugeordnet. Die Schmerzschwelle liegt bei der 10-billionenfachen Intensität der Hörschwelle (10¹³, dies entspricht 13 Bel oder 130 dB). Unser Hörempfinden hängt aber auch von der Frequenz ab. Wir reagieren auf hohe Frequenzen – also auf hohe Töne empfindlicher als auf niedrige. Deshalb wird ein sogenannter A-Filter verwendet. Die Schallpegel werden dann in dB(A) angegeben. Lautstärkeänderungen gelten ab einer Differenz von ein bis zwei dB(A) als wahrnehmbar. Eine Zunahme um rund zehn dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden.

Wie wirkt Lärm?

Lärm hat nicht nur auf das Gehör Auswirkungen. Lärm ist ein so genannter Stressor. Das heißt, Stresshormone werden ausgeschüttet, Blutdruck und Pulsfrequenz steigen. Auf Dauer überlastet das den menschlichen Körper. 

Die Forschung ist sich einig, dass dauerhafter Verkehrslärm ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts vermehrt Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht. Bereits bei einer Lärmbelastung ab 40 bis 45 dB(A) an der Außenwand des Hauses können Schlafstörungen auftreten.

Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Den Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Die Richtlinie verfolgt mehrere Ansätze: 

  • Für alle EU-Mitgliedsstaaten werden sogenannte Lärmkarten erstellt, welche die Lärmbelastung beschreiben und die Grundlage für Aktionspläne bilden.
     
  • Auf Basis der Lärmkartierung werden Lärmaktionspläne aufgestellt. Sie sollen den Umgebungslärm mindern und eine zufriedenstellende Umweltqualität erhalten.
     
  • Außerdem soll die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden und Gelegenheit zur Mitwirkung an der Aktionsplanung erhalten.

Die Inhalte der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden in das deutsche Recht übernommen (§§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG).

 

Frau Helga Bennink
techn. Sachbearbeiter*in

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Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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