Umgebungslärm, also der Lärm, der von Straßen, Schienenwegen, Flughäfen und Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht, stellt eines der Hauptprobleme für die Lebensqualität in den Städten und den Zustand der städtischen Umwelt dar. Daher ist die Vermeidung und Verminderung von Umgebungslärm ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Attraktivität der Städte als Wohn- und Aufenthaltsort.
EU-Umgebungslärmrichtlinie
Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Öffnet in einem neuen Tab)(Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) erhält die Lärmminderungsplanung eine größere Bedeutung.
Am 24. Juni 2005 wurde die Richtlinie in nationales Recht überführt (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Einfügung der §§ 47a bis 47f – Lärmminderungsplanung).
Am 16. März 2006 ist die ergänzende Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die näheren Anforderungen an die Lärmkartierung festgelegt.
Die Richtlinie setzt Fristen für die Erstellung von strategischen Lärmkarten und die darauf aufbauenden Lärmaktionspläne zur Bekämpfung der wesentlichen Lärmquellen. Ziel der Richtlinie ist nicht nur die Bekämpfung des Lärms in lauten Gebieten, sondern auch die Erhaltung der Ruhe in bisher (relativ) leisen Gebieten. Lärmkarten und Aktionspläne sollen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Richtlinie sieht außerdem Regelungen zur Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Ergebnis der strategischen Lärmkarten
Hauptlärmverursacher in Wuppertal ist erwartungsgemäß der Straßenverkehr, auch die Eisenbahn stellt insbesondere in der Talachse ein erhebliches Lärmproblem dar. Hingegen sind die Schwebebahn sowie lärmkartierte Gewerbe- und Industriebetriebe (IED-Anlagen) von eher geringerer Bedeutung.
Sehr hohen Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr LDEN > 70 dB(A) sind im Tagesmittel 14.200 Personen an ihren Wohnstandorten ausgesetzt. Dies entspricht rund 4,0 % der Wuppertaler Bevölkerung. In den Nachtstunden beträgt die Anzahl der sehr hohen Lärmpegeln LNight > 60 dB(A) an den Wohnstandorten ausgesetzten Personen 14.270 (4,0 %). Werden die von der WHO empfohlenen Schwellenwerte von LDEN > 65 d(A) bzw. LNight > 55 dB(A) berücksichtigt, so sind im Tagesmittel 33.500 Personen und in den Nachtstunden 34.770 Personen an ihren Wohnstandorten potentiell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind dies 9,5 % (Tagesmittel) bzw. 9,8 % (Nachtstunden). Sowohl bezogen auf die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung von LDEN / LNight 70 bzw. 60 dB(A) als auch auf die strengeren Schwellenwerte von 65 / 55 dB(A) zeigt sich, dass die Betroffenheiten in den Nachtstunden annähernd den Werten für das Tagesmittel entsprechen.
Mit Lärmpegeln oberhalb von 70 dB(A) sind im Tagesmittel durch die Eisenbahn 2.060 Menschen an ihren Wohnstandorten belastet. In den Nachtstunden sind durch den Eisenbahnverkehr 3.130 Personen sehr hohen Lärmbelastungen von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt. Die Werte entsprechen 0,6 bzw. 0,9 % der Wuppertaler Bevölkerung. Die Anzahl Eisenbahnverkehrslärmbetroffener mit Lärmpegeln oberhalb der WHO-Empfehlung beträgt rund 3.890 Personen (1,1 % der Einwohnenden) im Tagesmittel oberhalb von 65 dB(A) und 5.880 Personen (1,7 % der Einwohnenden) in den Nachtstunden oberhalb von 55 dB(A).
Die Schwebebahn belastet mit Lärmpegeln oberhalb von 70 dB(A) im Tagesmittel 500 Menschen an ihren Wohnstandorten. In den Nachtstunden sind durch den Schwebebahnverkehr 200 Personen sehr hohen Lärmbelastungen von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt. Die Werte entsprechen rund 0,1 % der Wuppertaler Bevölkerung. Die Anzahl Schwebebahnverkehrslärmbetroffener mit Lärmpegeln oberhalb der WHO-Empfehlung beträgt rund 1.390 Personen (0,4 % der Einwohnenden) im Tagesmittel oberhalb von 65 dB(A) und 1.090 Personen (0,3 % der Einwohnenden) in den Nachtstunden oberhalb von 55 dB(A).
Mit Lärmpegeln oberhalb von 70 dB(A) sind im Tagesmittel durch die lärmkartierten IED-Anlagen keine Menschen an ihren Wohnstandorten belastet. In den Nachtstunden sind durch den von IED-Anlagen ausgehendem Lärm 10 Personen sehr hohen Lärmbelastungen von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt. Dies sind weniger als 0,1 % der Wuppertaler Bevölkerung. Die Anzahl von IED-Anlagen ausgehendem Lärm Betroffenen mit Lärmpegeln oberhalb der WHO-Empfehlung beträgt rund 40 Personen (< 0,1 % der Einwohnenden) im Tagesmittel oberhalb von 65 dB(A) und 50 Personen (< 0,1 % der Einwohnenden) in den Nachtstunden oberhalb von 55 dB(A).
Weitere Informationen zu den strategischen Lärmkarten bzw. zur Lärmkartierung finden Sie unter dem Menüpunkt Lärmkartierung (Öffnet in einem neuen Tab).
Lärmaktionsplan
Auf der Grundlage der strategischen Lärmkarten wurde der nun aktuell vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans einschließlich seiner Maßnahmenempfehlungen erarbeitet (Lärmaktionsplan Runde III).
Zunächst wurden Bereiche mit Lärmbelastungen oberhalb der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) identifiziert. Sie wurden anschließend bezüglich ihrer Lärmbetroffenheiten, vorhandener Synergien zu anderen Planungen und einer Ersteinschätzung möglicher Handlungsansätze bewertet. Im Ergebnis stehen 63 Lärmbrennpunkte fest, an denen vertiefend Lärmminderungsmaßnamen für den Straßenverkehr geprüft und ausgearbeitet wurden.
Nachdem von Seiten des Gutachters Maßnahmenempfehlungen erfolgten, wurde eine Wirkungsanalyse durchgeführt. Projektbegleitend fand auf einer breiten, verwaltungsinternen Fachebene sowie mit den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) eine Abstimmung zu den Maßnahmen statt.
Weiteres Vorgehen
Der Lärmaktionsplan liegt derzeit öffentlich aus. Ihre Hinweise und Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan können Sie im Zeitraum vom 10.06.2020 bis zum 31.08.2020 an die Stadt Wuppertal übermitteln. Die Offenlegung des Lärmaktionsplanung der Runde III findet in diesem Zeitraum im Eingangsbereich des Rathaus Barmen statt. Damit Fragen der Bürger*innen beantwortet werden können, bietet die Stadt Wuppertal während der Dauer der Offenlegung Sprechstunden des Gutachters zu festgelegten Terminen an. Den Lärmaktionsplan zum Herunterladen finden Sie auf dieser Internetseite unter dem Link „Lärmaktionsplan (Öffnet in einem neuen Tab)“. Ein Online-Seminar zum Thema findet am 11.08.2020 statt. Informationen dazu sind auf der Internetseite zur Bürgerbeteiligung (Öffnet in einem neuen Tab) aufgeführt.
Der Lärmaktionsplan soll Ende 2020/Anfang 2021 im Ausschuss für Umwelt und im Ausschuss für Verkehr zur Beratung eingebracht sowie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Umsetzung aller im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Des Weiteren handelt es sich bei den Maßnahmen um Empfehlungen, welche vor einer möglichen Umsetzung weiteren, detaillierteren Prüfungen unterzogen werden müssen. Beispielsweise kann im Falle der Geschwindigkeitsreduzierung für einen Straßenabschnitt eine Anordnung ausschließlich auf Grundlage einer Einzelfallabwägung durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.