Was bedeutet Lärmaktionsplanung?
Lärmaktionspläne sollen eine Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen.
Das Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern der Städte einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.
Lärmsituation in Wuppertal
Hauptlärmverursacher ist in Wuppertal der Straßenverkehr. Der Eisenbahnverkehr ist der zweitstärkste Verursacher, die Schwebebahn folgt an dritter Stelle. Die Auswirkungen durch industrielle Anlagen (IED-Anlagen) sind im Vergleich zum Straßen- und Schienenverkehr weitaus geringer. Diese Effekte gelten bis auf eine Ausnahme sowohl für das Tagesmittel, als auch für die Nachtstunden. Die eine Ausnahme zeigt sich für den Eisenbahnverkehr. Im Vergleich zum Straßenverkehrslärm sind hier nachts nahezu siebenmal so viele Menschen erheblichen Lärmbelastungen von LNight > 70 dB(A) ausgesetzt.
Hauptbestandteil der Maßnahmenplanung des Wuppertaler Lärmaktionsplanes sind die innerstädtischen Straßen und die Bundesautobahnabschnitte. Für die Eisenbahnstrecken erfolgt die Lärmaktionsplanung eigenständig durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Insgesamt wurden mit dem Lärmaktionsplan nach Auswertung der Lärmkartierung für den Straßenverkehr der Runde III 172 Lärmbrennpunkte im innerstädtischen Straßennetz und 10 Lärmbrennpunkte entlang der Autobahnen identifiziert. Hier liegen durchgängig Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung von LDEN 70 dB(A) und/oder LNIGHT 60 dB(A) vor. Im Vergleich zu den Lärmaktionsplänen der vorherigen Bearbeitungsrunden (2012 und 2014) kamen in der aktuellen Runde III der Lärmaktionsplanung auch neue Lärmbrennpunkte hinzu.
Es wird der Stadt Wuppertal voraussichtlich nicht gelingen, in den kommenden 5 Jahren für die gesamte Anzahl an Lärmbrennpunkten geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten oder gar umzusetzen, da nur beschränkte finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund muss aus Gründen der Effizienz eine Fokussierung auf eine geringere, handhabbare Anzahl an Lärmbrennpunkten erfolgen.
Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Wuppertaler Verwaltung und Vertretern der WSW die Anzahl der im Lärmaktionsplan hinsichtlich einer Maßnahmenplanung zu behandelnden Lärmbrennpunkte nach zuvor definierten Kriterien bewertet und reduziert. Es verbleiben 63 Lärmbrennpunkte im innerstädtischen Straßennetz.
Für die somit vorausgewählten und im Lärmaktionsplan behandelten Lärmbrennunkte wurde eine Maßnahmenplanung durchgeführt und es ergeben sich schlussendlich folgende Maßnahmen für die innerstädtischen Straßen:
- Für 5 Lärmbrennpunkte werden Fahrbahnsanierungen vorgeschlagen.
- Für 15 Lärmbrennpunkte besteht mit dem Einbau besonders lärmmindernder Fahrbahnbeläge eine besonders effiziente Option auf lärmmindernde Maßnahmen.
- Für 24 Lärmbrennpunkte werden straßenräumliche Maßnahmen zur Erhöhung der Abstände zwischen Emissions- und Immissionsort sowie zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs empfohlen.
- Für 58 Lärmbrennpunkte wird eine Prüfempfehlung auf Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ausgesprochen.
- Bei 8 dieser 58 Lärmbrennpunkte bestehen voraussichtlich sehr gute Voraussetzungen für eine Umsetzung. Hier besteht ein niedriger Abwägungs- und Kompensationsaufwand. Dies sind:
- Am Stadtbahnhof, Lüttringhauser Straße bis Schenkstraße,
- Bahnstraße, Nathrather Straße bis Bahnstraße 139,
- Heckinghauser Straße, Bockmühle bis Waldeckstraße
- Heckinghauser Straße, Untere Lichtenplatzer Straße bis Am Clef,
- Hofkamp, Bembergstraße bis Neuenteich,
- Loher Straße, Wartburgstraße bis Friedrich-Engels-Allee,
- Nützenberger Straße, Nützenberger Straße 217 bis Nützenberger Straße 241 und
- Tannenberger Straße, Bundesallee bis Hoeftstraße.
Für diese Lärmminderungsmaßnahmen erfolgt eine Wirkungsabschätzung mit Vergleich der Lärmbetroffenenzahl mit und ohne Maßnahme. Zudem wird für die erarbeiteten Maßnahmen eine Prioritätenreihung durchgeführt (Umsetzungspriorität; Priorität 1: kurzfristige Maßnahme, Priorität 2: mittelfristige Maßnahme und Priorität 3: langfristige Maßnahme).
Im Bestand - also ohne Anwendung der voran genannten nahmen sind an den 63 untersuchten Lärmbrennpunkten 7.735 Personen einem ganztägigen Lärmpegel von über 70 dB(A) ausgesetzt. In den Nachtstunden sind es im Bestand 7.730 Personen einem Lärmpegel von über 60 dB(A) ausgesetzt. Nicht in der Rechnung enthalten sind die Lärmbrennpunkte an den Bundsautobahnen.
Mit Umsetzung der Maßnahmen erster Priorität können die Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (LDEN 70 dB(A) / LNight 60 dB(A)) am Gesamttag um 7 % reduziert werden. In den Nachstunden können die Betroffenen um rund 8 % reduziert werden.
Werden auch die Maßnahmen der 2. und 3. Priorität umgesetzt, wird die Anzahl der Betroffenen oberhalb der Auslösewerte um 19 % reduziert. Bei Umsetzung aller Maßnahmen an den innerstädtischen Straßen können rund 50 % der Betroffenen am Gesamttag bzw. in der Nacht vom Umgebungslärm oberhalb von LDEN 70 dB(A) bzw. LNIGHT 60 dB(A) entlastet werden.
Aufgrund zahlreicher Bürgeranfragen und Anregungen werden die 10 ermittelten Lärmbrennpunkte an den Bundesautobahnen (BAB) grundsätzlich in der Runde III des Lärmaktionsplanes behandelt. Diese Untersuchung wurde in der Fortschreibung aufgenommen, obwohl für die Planung, den Bau und den Unterhalt und damit auch für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen an den Bundesautobahnen (BAB) in Wuppertal der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Handlungsoptionen sehen die Gutachter hier für die BAB 46 im Bereich Vorwinkel sowie das Sonnborner Kreuz mit einer Geschwindigkeitsreduzierung.
Der Eisenbahnverkehrslärm wird in einem eigenen Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes (EBA) behandelt.
Im Vergleich zum Straßenverkehr und zur Eisenbahn verursacht die Wuppertaler Schwebebahn eine vergleichsweise geringe Anzahl an lärmbetroffenen Personen oberhalb der Auslösewerte. Dieses resultiert u.a. daraus, dass die neuen Fahrzeuge vom Typ GTW 15 gegenüber der älteren Generation GTW 72 entlang der Streckenabschnitte nach den erhaltenen Angaben um 5 bis 9 dB(A) leiser sind.
Lärmprobleme bei Industrie und Gewerbe treten meist lokal auf und werden über die anlagenbezogenen Regelungen des BImSchG und der TA Lärm durch die Immissionsschutzbehörden gelöst und nicht im Rahmen der Lärmaktionsplanung.
Die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes stellen Empfehlungen aus Sicht des Lärmschutzes dar. Diese Empfehlungen müssen weiteren, detaillierteren Prüfungen unterzogen werden, bevor letztendlich die Entscheidung für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen getroffen werden kann. Hierzu gehört beispielsweise bei Tempo 30 die Einzelfallprüfung jedes Abschnittes auf seine rechtliche Zulässigkeit. Diese Prüfung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Zudem müssen auch die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereit stehen. Dies unterstreicht noch einmal den empfehlenden Charakter des Lärmaktionsplanes. Ein individueller Rechtsanspruch auf bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen ergibt sich durch den Lärmaktionsplan nicht.
Lärmaktionsplan Runde 3
- Lärmaktionsplan Runde 3PDF-Datei2,93 MB
- Lärmaktionsplan Wuppertal Runde 3 Anlage 1 Entscheidungsmatrix Tempo 30PDF-Datei3,14 MB
- Lärmaktionsplan Wuppertal Runde 3 Anlage 2 Maßnahmen und PrioritätenPDF-Datei2,59 MB
- Lärmaktionsplan Runde 3 Anlage 3 Maßnahmen und Prioritäten nach BezirkenPDF-Datei2,71 MB
- Lärmaktionsplan Runde 3 Anlage 4 Beteiligung TÖBsPDF-Datei264,88 kB
- Lärmaktionsplan Runde 3 Anlage 5 Beteiligungen Öffentlichkeit BIs PolitikPDF-Datei413,35 kB
- Lärmaktionsplan Runde 3 Anlage 6 Liste Maßnahmen LAP Runden 1 und 2PDF-Datei74,70 kB
- Geoportal Umgebungslärm (Öffnet in einem neuen Tab)
Lärmaktionsplan Runde 2
- Lärmaktionsplan Runde 2 BerichtPDF-Datei2,76 MB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 1 IsophonenkartenPDF-Datei2,40 MB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 2 Karten des TextteilsPDF-Datei6,05 MB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 3 Lärmkennzifferkarte LKZ BestandPDF-Datei14,13 MB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 4 Analyse der LärmschwerpunktePDF-Datei458,01 kB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 5 Ergebnisse Vorprüfung Leistungsfähigkeit KreisverkehrPDF-Datei302,22 kB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 6 Lärmkennzifferkarte LKZ PrognosePDF-Datei17,33 MB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 7 Differenzbetrachtung LKZ Bestand zu PrognosePDF-Datei10,89 MB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 8 Übersicht über die Wirkungen der MaßnahmenPDF-Datei152,37 kB
- Lärmaktionsplan Runde 2 Anlage 9 KostenschätzungPDF-Datei146,39 kB