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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Bürgerbeteiligung

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG § 47d Abs. 3 ist die Bürgerbeteiligung zu den Lärmaktionsplänen geregelt.

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Wuppertal

Die Offenlegung des Lärmaktionsplanes der Runde 3 fand vom 10.06.2020 bis zum 31.08.2020 im Eingangsbereich des Rathaus Barmen statt.

Am 11.08.2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie ab 18:00 Uhr ein Web-Seminar zum Thema Lärmaktionsplan der 3. Runde  durchgeführt. Teilgenommen haben Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses, der Bezirksvertretungen und interessierte Bürger*innen. Der Gutachter stellte in dem Web-Seminar in einem Vortrag die Ergebnisse der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vor und beantwortete anschließend Fragen. 

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März 2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (Runde 4) für Bürgerinnen und Bürger. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Beteiligungsmöglichkeit.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Sie ist auf Zielgruppen ausgerichtet und wird in zwei Phasen durchgeführt.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 13. März und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.

Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Weiteres Informationsmaterial, zum Beispiel für Bürgerinnen und Bürger, finden Sie in unserem Medienbereich unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich (Öffnet in einem neuen Tab).

Bitte beachten Sie: Die Frist für die Stellungnahme der Ballungsräume zum Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes endet bereits am 31. März 2023!

 

Frau Helga Bennink
techn. Sachbearbeiter*in

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