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Wuppertal Service

Umweltschutz - Lärmaktionsplan

FAQ -Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Er stellt die strategische Grundlage für die Lärmbekämpfung in Wuppertal dar und ist ein langfristig ausgerichtetes Lärmschutzkonzept, aus welchem anschließend konkrete ortsbezogene Maßnahmen abgeleitet werden.

Was ist das Ziel der Lärmaktionsplanung?

Lärmaktionspläne sollen eine Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen. 

Das Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern der Städte einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Was ist das Ziel der Umgebungslärmrichtlinie?

Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist neben der Darstellung und Reduktion der von Lärm betroffenen Personen auch der Schutz ruhiger Gebiete vor der Zunahme von Lärm.

Wo erhalte ich Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie?

Wurden mit der Umgebungslärmrichtlinie Grenzwerte eingeführt?

Nein. Lärmaktionspläne sind gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Es gibt jedoch weder auf EU- noch auf Bundesebene verbindliche Schwellenwerte / Grenzwerte, ab deren Erreichen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden müssen. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat daher für die Kommunen in NRW per Erlass Auslösewerte für die Aktionsplanung von 70 / 60 dB(A) tags / nachts festgelegt (MULNV, 2008). Diese Auslösewerte dienen dazu, die Handlungsschwerpunkte aus dem untersuchten Straßennetz herauszufiltern. Überschreitungen dieser Werte werden bei der Lärmkartierung deutlich gemacht. Gemeinden können im Rahmen ihrer kommunalen Planung weitergehende Kriterien verfolgen.

Das Umweltbundesamt nennt Auslösewerte von LDEN ≥ 65 dB(A) und LNight ≥ 55 dB(A). Diese Werte decken sich mit der ersten Stufe der vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU, 1999) im Umweltgutachten 2008 zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung als geeignet befundenen Umwelthandlungsziele. Hintergrund dieser Schwellenwerte ist die medizinisch gesicherte Erkenntnis, dass dauerhafte Lärmbelastungen oberhalb dieser Schwellenwerte zu signifikanten Steigerungen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können.

Im Rahmen der jetzigen Lärmaktionsplanung (Runde 3) für die Stadt Wuppertal gilt es in erster Linie die vorhandenen Spitzenbelastungen abzubauen. Hierzu sind die per Erlass vorgegebenen Auslösewerte für die Aktionsplanung gut geeignet. In den später folgenden, gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibungen der Lärmaktionsplanung werden jedoch niedrigere, sich noch weitgehender am Gesundheitsschutz bzw. der Vorsorge orientierende Auslösewerte herangezogen werden.

Was ist eine Lärmkartierung?

Bei der Lärmkartierung wird die Lärmbelastung nach vorgegebenen Methoden rechnerisch im Rahmen einer Analyse der Verkehrsströme und der Bebauung erfasst und auf einer Stadtkarte abgebildet. Die Lärmkarten selbst bilden die Geräusche aus unterschiedlichen Quellen ab. Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Lärmkartierung basiert somit auf rechnerischen Auswertungen und nicht auf Lärmmessungen.

Warum wird im Rahmen der Lärmkartierung gerechnet und nicht gemessen?

Lärmmessungen unterliegen naturgemäß Schwankungen. Gerade bei der Lärmkartierung müssen jedoch vergleichbare Kriterien zugrunde liegen, um eine fachgerechte Beurteilung einzelner Lärmbelastungen möglich zu machen. Beispielsweise führen unterschiedliche Messstandorte oder Einwirkungen durch Faktoren wie Witterung, Fremdgeräusche, Jahres- oder Ferienzeiten zu unterschiedlichen, schwankungsbedingten Messergebnissen. Diese Probleme können durch Lärmberechnungen vermieden werden.

Werden alle Straßen, Schienenstrecken, Flughäfen, Industrieflächen und Häfen bei der Kartierung berücksichtigt?

Lärmkarten werden getrennt für die verschiedenen Lärmarten (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr, Industrie) erstellt. Lärmkarten zeigen anhand von farblichen Flächen gleicher Lärmklassen, sogenannten Isophonen, die Höhe der Lärmbelastungen für abgestufte Pegelbereiche.

Warum wird der Umgebungslärm nicht in einer Gesamtlärmkarte zusammengefasst?

Aus methodischen Gründen ist die Herstellung einer Gesamtlärmkarte mittels Berechnungen bisher nicht möglich. Um dennoch vorhandene Mehrfachbelastungen zu berücksichtigen, wird hilfsweise auf Ansätze zurückgegriffen, um entsprechende Gebiete ausfindig zu machen und dafür angemessene Lösungen zu entwickeln.

Welche Rückschlüsse kann man aus den Lärmkarten ziehen?

Die Lärmkarten lassen durch die Verknüpfung von Immissionspegeln mit Betroffenenzahlen erkennen, in welchen räumlichen und thematischen Schwerpunkten sich die künftige kommunale Lärmminderungspolitik bewegen sollte. Aus den Lärmkarten kann abgelesen werden, in welchem Umfang die Bürgerinnen und Bürger in Wuppertal durch Umgebungslärm betroffen sind. Man kann auf Basis der Datengrundlage ermitteln, wo die Lärmbrennpunkte, sog. „Hot-Spots“, liegen und daraus schlussfolgern, wo zukünftig Lärmschutzmaßnahmen sinnvollerweise ansetzen. Diese werden nachfolgend in die Lärmaktionsplanung aufgenommen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft.

Für Bauwillige ergeben sich aber auch wichtige Hinweise auf Schallschutzerfordernisse bei Bau und Modernisierung. 

Welche Rückschlüsse kann man NICHT aus den Lärmkarten ziehen?

Im Umkehrschluss zur Frage „Welche Rückschlüsse kann man aus den Lärmkarten ziehen?“ lassen sich den Lärmkarten keine Aussagen zu akuten Gesundheitsgefährdungen entnehmen. Auch ein Rückschluss über Wertminderungen von Immobilien oder Lagen kann daraus nicht abgeleitet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem der Hinweis, dass die auf den Karten weiß dargestellten Bereiche keinesfalls gleichbedeutend sind mit Bereichen in Wuppertal, in denen es „ruhig“ ist, sondern dass hier im Unterschied zu den Hauptlärmquellen lediglich kein Kartierungsanlass durch die Gesetzeslage bestand. Weiterhin sind mit den Lärmkarten keine Rechtsansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen verbunden.

Wer ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes zuständig?

Zuständig für die Aktionsplanung sind die Städte und Gemeinden. Die für die Lärmaktionsplanung federführende Dienststelle der Stadt Wuppertal ist das Ressort Umweltschutz, Johannes-Rau-Platz 1 in 42275 Wuppertal. Ansprechpartnerin ist Frau Helga Bennink.

Für den Lärmaktionsplan der Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Der erste gesetzlich vom Eisenbahn-Bundesamt geforderte Lärmaktionsplan wurde nach § 47e Abs. 4 in Verbindung mit § 47d Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fristgerecht am 18.07.2018 veröffentlicht. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt mit. Für die sonstigen Strecken innerhalb des Ballungsraums Wuppertal ist die Kommune selbst zuständig. Das Eisenbahn-Bundesamt unterstützt die Kommune dabei.

Wie ist der Ablauf der Lärmaktionsplanung?

Der Ablauf der Lärmaktionsplanung ist nachfolgend dargestellt und wird in den LAI-Hinweisen (Öffnet in einem neuen Tab)zur Lärmaktionsplanung dargestellt und erläutert.

Wie läuft/lief die Bürgerbeteiligung ab und was passiert mit den Ergebnissen der Offenlegung?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten während der Offenlegung des Lärmaktionsplans im Eingangsbereich des Rathauses Barmen vom 10.06.2020 bis zum 31.08.2020 Anregungen einreichen, die nach der Offenlegungsfrist vom Gutachter des Lärmaktionsplans bewertet und ggfls. in den Lärmaktionsplan der 3. Runde aufgenommen wurden.

Für die Lärmaktionsplanung der Runde 3 wurde aufgrund der Corona-Pandemie Web-Seminare für die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses, der Bezirksvertretungen und der Bürger*innen durchgeführt. Der Gutachter stellte in einem Vortrag die Ergebnisse der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vor und beantwortete anschließend Fragen.

Wer konnte mitmachen bei der Bürgerbeteiligung?

Mitmachen konnten alle, die in Wuppertal wohnen, die dort ihren Firmensitz oder einen regelmäßigen Bezug zur Stadt haben. Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Runde 4, in 2024) findet eine erneute Bürgerbeteiligung statt.

Was passiert mit Vorschlägen, für die die Stadt Wuppertal nicht zuständig ist?

Sollte die Stadt Wuppertal (wie beispielsweise bei Autobahnlärm) nicht zuständig sein, werden die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an die jeweilige zuständige Behörde weitergeleitet.

Werden alle Vorschläge und Anregungen der Bürger*innen weitergeleitet?

Alle mitgeteilten Vorschläge werden gleichermaßen nach sachlichen und fachlichen Kriterien begutachtet und beurteilt. Es können jedoch nicht alle Vorschläge und Anregungen in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden.

Welche grundsätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung gibt es und wie sind die Lärmminderungspotentiale?

Was bedeutet Lärmsanierung?

Der Begriff "Lärmsanierung" umfasst alle nachträglichen Maßnahmen zum Schutz gegen bereits bestehende Lärmquellen. Im Gegensatz zur "Lärmvorsorge", die zur Planung eines Straßenneubaus, Straßenum- oder ausbaus gehört, greift die Lärmsanierung dort, wo eine Lärmbelastung gewachsen ist und sich verfestigt hat, ohne dass eine bauliche Änderung des Verkehrsweges erfolgt. In diesem Zusammenhang handelt es sich bei der Lärmsanierung um freiwillige Maßnahmen in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers, für die meist nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Was sind Lärmbrennpunkte?

Lärmbrennpunkte, auch Belastungsschwerpunkte genannt, bezeichnen die Orte, an denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung überschritten sind und die deshalb in die Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen einfließen. Oftmals wirken an diesen Stellen mehrere Lärmquellen gemeinsam ein.

Welche Lärmbrennpunkte gibt es in Wuppertal?

Grundsätzlich können auf dem gesamten Stadtgebiet Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt werden. Schwerpunkte bilden selbstverständlich die Gebiete, bei denen der Umgebungslärm besonders hoch ist. Die Lärmbrennpunkte sind in der folgenden Übersichtskarte gekennzeichnet:

 

Werden in allen Bereichen, bei denen die Auslösewerte überschritten werden, Maßnahmen durchgeführt?

Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes wird das Ziel verfolgt, möglichst im Rahmen eines Umsetzungszyklus von 5 Jahren durch geeignete Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen. Die Auswertung der Lärmkartierung zeigt für 182 Lärmbrennpunkte in Wuppertal einen Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Lärmminderung auf. Aufgrund der hohen Anzahl an Lärmbrennpunkten und begrenzter finanzieller sowie personeller Ressourcen erfolgte eine Priorisierung unter Aspekten der Effizienz (Machbarkeit, Wirksamkeit, Kosten/Nutzen).

Habe ich einen Anspruch auf Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen?

Nein. Bürgerinnen und Bürger können aus den Aktionsplänen in der Regel keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen ableiten.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • LK Argus, Berlin

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