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WuppertalUmweltschutz

Landschaftspflegerischer Pflege- und Entwicklungsplan

Schutz, Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten werden in sogenannten Pflege- und Entwicklungsplänen (kurz: PEPL) konkretisiert. Bei dieser Fachplanung des Naturschutzes werden Naturschutzbeirat, fachlich beteiligte Behörden und Institutionen einbezogen.
Der PEPL dient, basierend auf dem Bundesnaturschutzgesetz, der Verwirklichung des Schutzzwecks für das Gebiet. Er umfasst

 

  • die Zusammenstellung der biotischen und abiotischen Ausgangsbedingungen,
  • Ermittlung der Planungsgrundlagen,
  • Konzeption und endgültige Planfassung mit dem Ziel einer naturverträglichen Nutzung.

Hierzu gibt es standardisierte Vorgehensweisen und Gliederungen seitens des LANUV NRW. Grundsätzlich lässt sich ein PEPL in drei Teile gliedern

 

  • Naturschutzfachliche Analyse (Ist-Zustand),
  • Bewertung und Schutzwürdigkeit (Gefährdung, Entwicklungspotential),
  • Entwicklungs- und Maßnahmenplanung (zielführende Maßnahmen in Text und Plan).

Eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten hat der Pflege- und Entwicklungsplan nicht. Für die Untere Naturschutzbehörde ist dieser Plan allerdings eine Grundlage, um ihre Ziele und Maßnahmen anderen Landnutzern gegenüber deutlich zu machen und zwischen allen Beteiligten im Rahmen von Abwägungsprozessen abzustimmen.

Für den privaten Nutzer ergeben sich bei unmittelbarer Betroffenheit durch Maßnahmen, die aus diesem Plan resultieren, Möglichkeiten, um Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch vertragliche Vereinbarungen zu erreichen.

Diese Maßnahmen können, weil sie mehr als die „Gute fachliche Praxis“ der Landnutzung fordern, gefördert werden.

 

In Wuppertal bestehen derzeit Pflege- und Entwicklungspläne für die Schutzgebiete

 

  • Gelpe- /Saalbachtal (2003),
  • Marscheider Bachtal (2003),
  • Herichhauser Bachtal (1994/2005),
  • Murmelbachtal (1998),
  • Hardenberger Bachtal (2006),
  • Hengstener Bachtal (1993),
  • Hohenhager Bach / In der Hagerbeck (2009)
  • Morsbach / Rheinbach (2011).

 

Die Untere Naturschutzbehörde Wuppertal setzt die in den PEPL formulierten Maßnahmen entsprechend dem Landschaftspflegekonzept in Abstimmung und Einverständnis mit den Grundeigentümern um. Aufgrund des Umfangs und der zur Verfügung stehenden Ressourcen bedarf es einer Priorisierung der dauerhaft begleitenden Maßnahmen zur Nutzung und Pflege. Vorrangig sind Flächen, die bezüglich Nutzungsänderung bzw. –aufgabe am meisten gefährdet sind, gefolgt von Flächen in eigener Verfügbarkeit. Die erforderlichen Mittel vorausgesetzt, werden begonnene Pflegemaßnahmen fortgesetzt ( z.B. jährliche Wiesenmahd zur Aushagerung der Fläche).

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