Beschreibung
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Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.
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Aktuelles (Stand Februar 2025):
Zum 17.02.2025 ist eine Änderung bezüglich der PIN-Briefe in Kraft getreten. Sie erhalten nun bereits bei Antragstellung den PIN-Brief ausgehändigt. Bei der Abholung erhalten Sie, sofern die Online-Funktion des Ausweises aktiviert ist, das dazugehörige Sperrkennwort. PIN-Briefe erhalten ab sofort auch minderjährige Personen, bei denen die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist. Den Erziehungsberechtigten steht es frei zu entscheiden, diesen PIN-Brief aufzubewahren oder zu vernichten.
Zum 01. Mai 2024 wurde das Design des Personalausweises geringfügig verändert. Ein eventuell vorhandener Doktortitel befindet sich nunmehr auf der Rückseite des Personalausweises und nicht mehr vor Ihrem Familiennamen.
Aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie, werden seit dem 01.08.2021 Fingerabdrücke in Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend aufgenommen. Eine Ausnahme kann nur aus medizinischen Gründen zugelassen werden. Die Zulässigkeit der Erfassung der Fingerabdrücke ist im März 2024 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt worden.
Aus diesem Grund können leider unter keinen Umständen Hausbesuche angeboten werden.