Beschreibung
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Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.
Link zur: Te (Öffnet in einem neuen Tab)rminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
Aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie, werden seit dem 01.08.2021 Fingerabdrücke in Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend aufgenommen. Eine Ausnahme kann nur aus medizinischen Gründen zugelassen werden.
Details
Dokumente
Die persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Bisheriger Personalausweis (auch wenn er ungültig ist) oder Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (konkrete Bestimmungen unter Downloads/Links)
- bei erstmaliger Beantragung eines Personaldokumentes: deutsche Geburtsurkunde oder ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (von einem für deutsche Gerichte zugelassenen Übersetzer)
- Namensänderungsurkunden (bei Heirat, Scheidung oder sonstiger Namensänderung)
- Für neu Eingebürgerte die Einbürgerungsurkunde (mit Pass oder Ausweis Ihres bisherigen Heimatlandes)
- Anmeldung zur Eheschließung (bei Heirat)
- Bestallungsurkunde (wenn eine Vormundschaft existiert)
- zusätzliche Unterlagen für die Beantragung für Minderjährige siehe unter Hinweise
Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister empfehlen wir zusätzlich die Vorlage einer (deutschen) Personenstandsurkunde, da bei Unstimmigkeiten eine erneute Vorsprache erforderlich ist.
Wurde der Ausweis gestohlen oder verloren, ist Ihre persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich. Buchen Sie bitte einen Termin unter dem Anliegen "Personalausweis". Hierfür sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Führerschein oder Reisepass
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
Ein Diebstahl oder Verlust und auch das Wiederauffinden eines Dokumentes muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden. Auch dann, wenn bereits ein neues Dokument beantragt wurde.
Bitte beachten Sie, dass von Auslandsreisen mit gestohlenen oder verlorenen Dokumenten abgeraten wird.
Selbst nach Wiederauffinden eines Dokumentes kann nicht garantiert werden, dass der Sachfahndungseintrag in der INTERPOL-Datenbank auch entsprechend gelöscht worden ist. Auslandsreisen mit solchen Dokumenten sind daher immer risikobehaftet.
Gebühren
Seit dem 01.01.2021 gelten folgende Gebührensätze:
- für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 22,80 €
- für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 37,00 €
- nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 0,00 €
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 0,00 €
- Änderung der PIN: 0,00 €
- vorläufiger Personalausweis (maximale Gültigkeit 3 Monate): 10,00 €
Zahlen Sie bitte nach Möglichkeit mit EC-Karte.
Zahlungsarten
- EC-Karte
- Bar
Rechtsgrundlage
Personalausweisgesetz -PAusG
Bemerkung
Vorläufiger Personalausweis:
Der vorläufige Personalausweis kann erstellt werden, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht worden ist. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie kurzfristig einen gültiges Ausweisdokument vorlegen müssen. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und wird zeitlich entsprechend des Verwendungszwecks angepasst. (Unterlagen s.o.)
Namensänderung:
Bei einer Namensänderung muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ändert sich durch Heirat der Name, kann der Personalausweis max. 8 Wochen vor dem Trautermin beantragt werden.
Personalausweis für Minderjährige:
Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres können ihren Personalausweis alleine beantragen, sofern sie bereits über ein Ausweisdokument mit Lichtbild verfügen.
Die Ausstellung eines Personalausweises ist auch für unter 16-jährige möglich.
Grundsätzlich müssen beide Elternteile, oder ein Elternteil mit Vollmacht des anderen (siehe Downloads/Links) und das Kind bei der Beantragung des Ausweises anwesend sein.
Ausnahmen:
- getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen):
Der Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist kann den Antrag mit dem Kind alleine stellen. - getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit alleinigem Sorgerecht:
Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, kann den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden.
- Die ledige, alleinstehende Mutter:
Ist das Kind bei der ledigen, alleinstehenden Mutter angemeldet, kann die Mutter den Antrag mit dem Kind alleine stellen. - Der ledige, alleinstehende Vater:
Ist das Kind bei dem ledigen, alleinstehenden Vater angemeldet, benötigt dieser einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Vollmacht der Mutter.
Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist der Personalausweis in ca. 4 Wochen fertig. Das Bürgeramt Wuppertal übernimmt keine Garantie, dass die Rücklieferung der Bundesdruckerei tatsächlich in dieser Zeit erfolgt. In einzelnen Fällen kann die Bearbeitungszeit auch länger dauern.
Links und Downloads
Links und Downloads
Links und Downloads
- Vollmacht zur Beantragung für Kinder blanco zum AusdruckenPDF-Datei
- Vollmacht zur Beantragung für Kinder zum Ausfüllen am PCPDF-Datei
- Vollmacht zur AbholungPDF-Datei
- Link zum Personalausweisportal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Link zur Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausweis da?-Statusabfrage (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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003.1 Einwohnermeldeamt | 0202 563-7575 |