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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ausnahmegenehmigung Umweltzone

Für Fahrzeuge die keine Umweltplakette erhalten, besteht die Möglichkeit ggf. eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, wird durch die zuständige Fachdienststelle des Ressorts 104.11 geprüft.

Beschreibung

Beschreibung

Bereits seit 15.02.2009 gelten in den Wuppertaler Umweltzonen Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Umweltplakette. Nach der Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf gilt das Fahrverbot ab dem 01.03.2011 auch für Fahrzeuge mit roter Umweltplakette und ab dem 01.07.2014 für Fahrzeuge mit gelber Plakette. Damit benötigen auch diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung, falls die Umweltzonen aus wichtigen Gründen befahren werden müssen.

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