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Ausstellung eines Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt in Deutschland gemeldet sind, können einen Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Beschreibung

Beschreibung

Personen die bereits in Ihrem Heimatland die Fischerei ausgeübt haben bzw. eine Fischerprüfung abgelegt haben und sich vorübergehend (nicht länger als 1 Jahr) in Nordrhein-Westfalen wohnen oder als TouristIn in Deutschland aufhalten, können für das laufende Kalenderjahr einen Ausländerfischereischein beantragen.

Deutsche Staatsangehörige müssen eine deutsche Fischerprüfung ( in dem Bundesland wo Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Fischerprüfung war/ist) erfolgreich ablegen.

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