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Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen G

Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Gehbehinderung.

Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen G

Beschreibung

Beschreibung

Nach dem Schwerbehindertenrecht ist erheblich gehbehindert, wer ortsübliche Wege nicht zu Fuß zurücklegen kann. In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist man grundsätzlich, wenn man nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. 

Bitte beachten Sie, dass er bei der Prüfung des Einzelfalles nicht darauf ankommt, wo Sie z.B. wohnen (Beispiel: in der 12. Etage, an einem Berg oder in einem abseits gelegenen Haus), sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. 

Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für das Merkzeichen G vorliegen, haben Sie die Wahl zwischen einer KfZ-Steuerermäßigung oder einem ÖPNV-Beiblatt ("Fahrkarte").

 

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