Beschreibung
Beschreibung
Nur in Ausnahmefällen ist es denkbar, dass besondere Veranstaltungsbedingungen nachgewiesen werden, die eine abweichende Beurteilung zulassen können. Diese Voraussetzungen können nur vorliegen, wenn
- keine Gewinnmöglichkeit besteht oder
- kein Spieleinsatz erfolgt, sondern lediglich eine Teilnahmegebühr erhoben wird, die ausschließlich die Veranstaltungskosten deckt und
- der Wert des Höchstgewinns (hierunter ist auch die Summe ggf. mehrerer Gewinnmöglichkeiten zu verstehen) den Betrag der Teilnahmegebühr nicht überschreitet und
- keine Gewerbsmäßigkeit der Veranstaltung vorliegt.