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Grüne Kennzeichen

Ist Ihr Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit, können Sie dafür ein grünes Kennzeichen beantragen.

Grüne Kennzeichen

Beschreibung

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Wenn Ihr Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist, erhält es ein grünes Kennzeichen. Hierzu zählen Fahrzeuge aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, wie Land- und Forstwirtschaft, Schaustellergewerbe oder etwa Fahrzeuge für Krankentransporte. Einen Katalog weiterer Fahrzeuge finden Sie in § 3 ff Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Anhänger erhalten ein grünes Kennzeichen, wenn sie über das ziehende Fahrzeug versteuert sind. Befreite Fahrzeuge, die trotz Steuerbefreiung kein grünes Kennzeichen erhalten, sind bspw. Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen, emissionsreduzierte Fahrzeuge oder Leicht- und Kleinkrafträder.

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