Erstmalige Erfassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland
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Beschreibung
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Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen. Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen ( siehe "Downloads/Links" ).
Bitte beachten Sie:
Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!