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Erstmalige Erfassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland

Sie möchten ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland zulassen.

Erstmalige Erfassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland

Beschreibung

Beschreibung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen. Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen ( siehe "Downloads/Links" ). 

Bitte beachten Sie: 

Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!  

Details

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