- Ausländische Fahrzeugpapiere oder Neuwagenbescheinigung vom Hersteller
- TÜV-Gutachten zur Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ( gilt nicht bei bisherigen deutschen Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (gilt nicht bei EG-Staaten)
- Kaufvertrag (gilt nicht bei gleichem Halter)
- gültige Hauptuntersuchung nach EU-Richtlinie (gilt nicht für ein Neufahrzeug)
- ausländische Hauptuntersuchung nach der EU-Richtlinie 2009/40/EG oder 2014/45/EU
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (bei Firmen)
- ggfs. Vollmacht mit Ausweis des Bevollmächtigten
- SEPA - Lastschriftmandat
- Umsatzsteuererklärung bei Neufahrzeugen
- Das Fahrzeug muss beim Straßenverkehrsamt Wuppertal vorgeführt werden
- öffentlich-rechtlicher Vertrag bei Zulassung auf Minderjährige (nur zulässig, wenn die Minderjährige Person auch bereits die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt oder schwerbehindert ist)
Hinweis: Da die ausländischen Fahrzeugpapiere nach erfolgreicher Zulassung nicht mehr ausgehändigt werden dürfen, empfehlen wir, eine Kopie der Fahrzeugpapiere vor der Zulassung zu machen.