- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), EG-Übereinstimmungserklärung, Datenblatt des Herstellers oder Betriebserlaubnis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original), bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (der Sitz der Firma muss in Wuppertal sein)
- ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit original Ausweis des Bevollmächtigten
- SEPA - Lastschriftmandat (siehe "Links/Downloads")
- öffentlich-rechtlicher Vertrag bei Zulassung auf Minderjährige (nur zulässig, wenn die minderjährige Person auch bereits die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt oder schwerbehindert ist)
Bei Fahrzeugen die länger als sieben Jahre abgemeldet sind und somit bei dem Kraftfahrt Bundesamt nicht mehr erfasst sind, ist eine Vorlage eines Gutachtens nach § 21 STVZO (Vollabnahme) erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!