Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Wechselkennzeichen ( Kfz )

Einführung der Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen ( Kfz )

Beschreibung

Beschreibung

Seit dem 01.07.2012 können zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden. Es darf jedoch immer nur an einem Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden.

Voraussetzungen für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens:

  • Beide Fahrzeuge müssen zur gleichen Fahrzeugklasse gehören.
  • Es müssen Kennzeichen gleicher Größe und Anzahl verwendbar sein.
  • Möglich ist ein Wechselkennzeichen für:
    • Pkw (Klasse M1, inkl. Wohnmobile bis 3,5 t)
    • Motorräder, Roller, Quads (Klasse L, bis 550 kg / 15 kW)
    • Leichte Anhänger (Klasse O1, bis 750 kg)
  • Auch Oldtimer (H-Kennzeichen) sind möglich.
  • Nicht möglich sind u. a. Kombinationen mit Saisonkennzeichen, roten Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behörden- oder grünen Kennzeichen.
  • Die Antriebsart, Diesel, Benzin, Elekro usw. spielen hier keine Rolle. 

Wichtig zu wissen:

  • Steuervergünstigungen gibt es nicht – beide Fahrzeuge werden voll versteuert.
  • Für jedes Fahrzeug ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nötig.
  • Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil und einem fahrzeugbezogenen Teil. Nur Fahrzeuge mit beiden Teilen dürfen gefahren oder abgestellt werden.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen