Wechselkennzeichen ( Kfz )
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Beschreibung
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Seit dem 01.07.2012 können zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden. Es darf jedoch immer nur an einem Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden.
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens:
- Beide Fahrzeuge müssen zur gleichen Fahrzeugklasse gehören.
- Es müssen Kennzeichen gleicher Größe und Anzahl verwendbar sein.
- Möglich ist ein Wechselkennzeichen für:
- Pkw (Klasse M1, inkl. Wohnmobile bis 3,5 t)
- Motorräder, Roller, Quads (Klasse L, bis 550 kg / 15 kW)
- Leichte Anhänger (Klasse O1, bis 750 kg)
- Auch Oldtimer (H-Kennzeichen) sind möglich.
- Nicht möglich sind u. a. Kombinationen mit Saisonkennzeichen, roten Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behörden- oder grünen Kennzeichen.
- Die Antriebsart, Diesel, Benzin, Elekro usw. spielen hier keine Rolle.
Wichtig zu wissen:
- Steuervergünstigungen gibt es nicht – beide Fahrzeuge werden voll versteuert.
- Für jedes Fahrzeug ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nötig.
- Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil und einem fahrzeugbezogenen Teil. Nur Fahrzeuge mit beiden Teilen dürfen gefahren oder abgestellt werden.