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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Maßnahmen innerhalb der Probezeit

Bei der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese, für 2 Jahre, auf Probe erteilt.

Maßnahmen innerhalb der Probezeit

Beschreibung

Beschreibung

Fahranfänger haben ein überdurchschnittlich großes Risiko als Fahrer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr zu verunglücken. Deshalb wurden besondere Regeln für Fahranfänger eingeführt. Insbesondere gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot. Bei Verstößen innerhalb der Probezeit ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

  1. bei der ersten schwerwiegenden Zuwiderhandlung im Straßenverkehr oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Außerdem verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
  2. Werden nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und der Hinweis auf die die freiwillige Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten. 
  3. Wird nach Ablauf der 2 monatigen Frist nach der Verwarnung innerhalb der Probezeit wieder eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen, wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 3 Monaten verhängt.

Die Einteilung, ob eine Zuwiderhandlung schwerwiegend oder weniger schwerwiegend ist, richtet sich nach der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)und dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Die Fahrerlaubnisbehörde ist hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit oder die Straftat gebunden. Das bedeutet die Fahrerlaubnisbehörde muss die vorgeschriebene Maßnahme ergreifen, auch wenn der Betreffende z.B. angibt die Zuwiderhandlung nicht begangen zu haben und nur die Strafe akzeptiert zu haben.

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