Gem. § 8 a Abs. 5 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist in Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen ist.
Der Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder bietet dazu regelmäßig für Kindertagespflegepersonen Schulungen an, in denen das Verfahren bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung erklärt und im Anschluss von der Kindertagespflegeperson die Schutzvereinbarung unterschrieben wird.
Die Schutzvereinbarung, die Anlagen zur Schutzvereinbarung und den Link zu den Kinderschutzfachkräften des Jugendamt Wuppertal finden hier:
- Schutzvereinbarung gem.8 a Abs.5 SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 1 - Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gemäß den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 8 a SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 2 - Kinderschutzbogen für die Risiko- /Gefährdungseinschätzung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 3 - Beratung durch erfahrene Fachkräfte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gem. § 4 Abs. 2 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz / Bundeskinderschutzgesetz) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 4 - Meldebogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt, R 208, Bezirkssozialdienst (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 5 - Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Internetauftritt Jugendamt Wuppertal - Kindesschutz (Öffnet in einem neuen Tab)