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WuppertalDenkmalschutz und Denkmalpflege

Förderung: Steuerliche Bescheinigungen und Zuschüsse

Steuerliche Bescheinigung, kommunale Zuschüsse, Zuschüsse des Landes und weitere Förderungsmöglichkeiten

Steuerliche Bescheinigung

Nach Abschluss der Baumaßnahme, besteht die Möglichkeit eine Bescheinigung nach  § 36 DSchG NRW zu beantragen.

Die Bescheinigungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen wird nach Eingang des Antrages geprüft. Ob ein Antrag in ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie bitte mit ihrem Steuerberater.

Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Steuerliche Bescheinigung nach § 36 DSchG


Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen nach § 35 DSchG NRW

Es wird unterschieden von Zuschüsse als Pauschalzuweisungen für "kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen und Zuschüsse an Einzelprojekte für " größere" Denkmalpflegemaßnahmen"

"kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen

Der Einzelzuschuss an die Denkmaleigentümer bzw. Projektträger als Pauschalzuweisungen für "kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen liegt zwischen 200,00 € und 10.000,00 € und werden bei der Stadt Wuppertal beantragt.

"Größere" Denkmalpflegemaßnahme

Damit es sich um eine „größere Denkmalpflegemaßnahme“ im Sinne der Förderrichtlinien handelt, sollten die Aufwendungen, die für die bauliche Erhaltung des Denkmals erforderlich sind (förderfähige Kosten), bei Privaten Eigentümern mindestens 20.000,00 € betragen, bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften und bei Gemeinden und Gemeindeverbänden als Eigentümer mindestens 34.000,00 €. Einzelprojekte für " größere" Denkmalpflegemaßnahmen" müssen bei der Bezirksregierung in Düsseldorf beantragt werden. 

Ob und wie Sie Zuschüsse für ihre geplante Maßnahme beantragen können, erfahren Sie hier:

"kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen

"Größere" Denkmalpflegemaßnahme

Denkmalförderprogramme des Landes NRW


Deweerthscher Wald

Andere Förderungsmöglichkeiten

Zusätzlich besteht seit Oktober 2013  die Möglichkeit einer s.g. Darlehensförderung bei selbstgenutzten, denkmalgeschützten Wohngebäuden durch die NRW Bank. Als Verfahrensträger in Sachen Darlehensförderung hilft auch gerne die Wohnungsbauförderung der Stadt Wuppertal weiter.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
  • Wolf Birke
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