Informationen zur Anerkennung von Angeboten
Kosten
Die Bearbeitung der Anerkennungsanträge nach § 12 Absatz 1 AnFöVO ist gemäß § 17 AnFöVO gebührenpflichtig. Die Gebühr für den Erstantrag auf Anerkennung kann zwischen 50 Euro und 300 Euro betragen.
Anerkennung gemäß AnFöVO
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