Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen Bl
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Beschreibung
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- Blind ist, wer auf dem besseren Auge noch maximal 1/50 (2%) der Sehkraft besitzt.
- Falls Sie das Merkzeichen Bl beantragen, ist es empfehlenswert, parallel beim Landschaftsverband einen Antrag auf Blindengeld zu stellen. (Landschaftsverband Rheinland, Deutzer-Freiheit 77-79, 50679 Köln, Tel.: 0221/809-0)
- Empfänger:innen von Blindengeld, die älter als 60 Jahre sind, erhalten bei geringem Einkommen einen zusätzlich einen Zuschuss zum Blindengeld, die sogenannte Blindenhilfe. Die aktuelle Höhe des Zuschusses kann beim Landschaftsverband Rheinland (siehe oben) erfragt werden.
- Außerdem empfiehlt es sich, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen.
Wenn bei Ihnen das Merkzeichen Bl vorliegt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie haben Anspruch auf eine KfZ-Steuerbefreiung und ein kostenloses ÖPNV-Beiblatt ("Fahrkarte") – weitere Infos finden Sie auch unter „Beiblatt“.
- Sie können einen Führhund bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unentgeltlich mitnehmen.
- Sie dürfen Schwerbehindertenparkplätzen parken. Bitte beantragen Sie hierzu den blauen Parkausweis, den das Ressort Straßen und Verkehr der jeweiligen Stadtverwaltung ausstellt.