1. Antragstellung
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich über den vorgesehenen Antragsweg eingereicht.
2. Eingang und Zuordnung
Nach Eingang bei der Ausländerbehörde wird der Antrag der zuständigen Sachbearbeitung zugeordnet.
3. Prüfung
Die zuständige Sachbearbeitung prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein, nimmt die Ausländerbehörde Kontakt mit Ihnen auf.
4. Entscheidung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt bzw. verlängert werden.
5. Termin zur Abgabe der biometrischen Daten
Anschließend erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Bei diesem Termin werden die für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erforderlichen biometrischen Daten erfasst.
6. Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Nach Erfassung der biometrischen Daten wird der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt.
7. Aushändigung des eAT
Nach Fertigstellung erhalten Sie einen Termin zur Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels.