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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Einschulung: Zurückstellung

Ich möchte mein Kind zurückstellen lassen und ein Jahr später einschulen.

Beschreibung

Beschreibung

Grundsätzlich wird das Kind schulpflichtig und muss daher am Anmeldeverfahren teilnehmen.

Bei der Anmeldung in der Schule sollten Sie Ihre Bedenken gegen die Einschulung mitteilen und dort die Zurückstellung beantragen. Sofern vorhanden, sollten Untersuchungsberichte, ärztliche Atteste oder Stellungnahmen von Therapeuten mitgebracht werden. Dies gilt auch für den Termin zur Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt fertigt ein schulärztliches Gutachten, das Grundlage für die Entscheidung über eine evtl. Zurückstellung sein wird.

Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.

Die Entscheidung liegt nicht bei den Erziehungsberechtigten!    

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