Beschreibung
Beschreibung
Basiselterngeld:
Einer von beiden Elternteilen kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei weitere Monatsbeträge können zusätzlich gewährt werden, wenn in zwei Bezugsmonaten ein Einkommensverlust besteht (Partnermonate). Partnermonate können bis einschl. 14. Lebensmonat des Kindes beantragt werden.
Partnermonate können für Geburten bis zum 31.03.2024 gleichzeitig mit dem anderen Elternteil in Anspruch genommen und frei untereinander aufgeteilt werden.
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist bei Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann dieser Elternteil das Elterngeld Plus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. (Diese Einschränkung gilt nicht bei Mehrlings- oder Frühgeburten, bzw. bei Kindern, bei denen eine Behinderung ärztlich festgestellt wurde.)
Elterngeld Plus:
Elterngeld Plus-Monate können für maximal 24 Monate beantragt werden.
Achtung:
Mutterschaftsgeld bzw. Arbeitgeberzuschuss wird immer in voller Höhe angerechnet! Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter an mindestens einem Tag Mutterschaftsgeldleistungen zustehen, gelten als Elterngeld-Basis-Monate der Mutter und sind damit für Elterngeld verbraucht. Sie können nicht in Elterngeldplus-Monate umgewandelt werden. Dies gilt auch, wenn der Vater Elterngeld beantragt und die Mutter keinen Antrag stellt.
Dem steht nicht entgegen, dass die Mutter ergänzend zu den Mutterschaftsleistungen für diese Monate einen (tageweisen) Anspruch auf Elterngeld hat.
Frühchenmonate:
Staffelung der zusätzlichen Lebensmonate:
Ab 6 Wochen vor ET: +1 Monat Basiselterngeld oder 2 Monate Elterngeld Plus
Ab 8 Wochen vor ET: +2 Monat Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeld Plus
Ab 12 Wochen vor ET: +3 Monat Basiselterngeld oder 6 Monate Elterngeld Plus
Ab 16 Wochen vor ET: +4 Monat Basiselterngeld oder 8 Monate Elterngeld Plus
Partnerschaftsbonusmonate
verlängern den Anspruch um 4 Monate wenn beide Elternteile in dieser Zeit mit 25 bis 30 Wochenstunden beschäftigt sind.
Bei Geburten ab dem 01.09.2021 können 2 bis 4 zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile in dieser Zeit mit 24 bis 32 Wochenstunden beschäftigt sind.
Bezugszeitraum bei Adoption ab Aufnahme in den Haushalt bis maximal zur Vollendung des 8. Lebensjahres.
NICHT EU-BüRGER*INNEN
Elterngeld wird immer nur für die Dauer der Gültigkeit des AUFENTHALTSTITELS gewährt. Es kann also passieren, dass z.B. nach Ablauf von 10 Monaten keine Zahlung mehr geleistet wird, weil die AE abgelaufen ist. In diesem Fall muss der neue Aufenthaltstitel (Kopie) nachgereicht werden.