- Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)nähere Informationen siehe unter "Ähnliche Produkte"
- gültige Hauptuntersuchung
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (bei Firmen)
- ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit Ausweis des Bevollmächtigten
- ggfs. bisherige Kennzeichenschilder
- SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Links/Downloads")
- öffentlich-rechtlicher Vertrag bei Zulassung auf Minderjährige (nur zulässig, wenn die Minderjährige Person auch bereits die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt)
Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie:
Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!