Fettabscheider sind in Betrieben, auch Kleinbetrieben, in denen fetthaltiges Wasser anfällt, vorzusehen, z. B. in Küchen für Gaststätten oder Kantinen, in Metzgereien und sonstigen fleischverarbeitenden Betrieben, aber auch in Speiseölraffinerien, Margarine- und Konservenfabriken.