Beschreibung
Beschreibung
Die Bearbeitung des Anliegens ist nur durch eine vorherige Übersendung der Unterlagen möglich. Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie auch Vorder- und Rückseiten der Unterlagen einscannen. In einer Vorabsichtung wird überprüft, welche Unterlagen zur Änderung des Personenstandes benötigt werden. Unterlagen können ausschließlich per E-Mail (urkunden-einwohnermeldeamtstadt.wuppertalde) eingereicht werden. Nach erfolgter Vorabprüfung wird ein Termin durch die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes vereinbart, bei dem angeforderte Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.
Beurkundung in Deutschland
Personenstandsfälle, die bei einem deutschen Standesamt beurkundet wurden, werden der Meldebehörde in der Regel unmittelbar durch das Standesamt mitgeteilt. Die Vorlage entsprechender Urkunden ist deshalb nicht unbedingt notwendig. Es wird jedoch empfohlen, vorhandene Personenstandsurkunden bei eventuellen Vorsprachen mitzubringen.
Beurkundung im Ausland
Zur Erfassung von Personenstandsfällen, die ausschließlich im Ausland beurkundet worden sind, muss die ausländische Originalurkunde gegebenenfalls mit Echtheitsnachweis vorgelegt werden. Die Urkunde ist von einem bei deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer übersetzen zu lassen. Ausnahme: Eine beglaubigte Übersetzung aus dem EU-Ausland kann anerkannt werden.
Nachbeurkundung beim Standesamt
Unter gewissen Umständen können Sie eine Nachbeurkundung beim Standesamt veranlassen und somit eine deutsche Personenstandsurkunde erhalten. Hier muss eine der beteiligten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder anerkannter Flüchtling sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Standesamtes (Öffnet in einem neuen Tab).