Beschreibung
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Wer muss im Land Nordrhein-Westfalen die Fischereiabgabe entrichten?
Zum Zeitpunkt der Fischereiausübung im Land Nordrhein-Westfalen muss die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe entrichtet sein. Daher müssen auch Fischereischeininhaberinnen und -inhaber aus anderen Bundesländern die Fischereiabgabe in Nordrhein-Westfalen bezahlen, wenn sie in Nordrhein-Westfalen angeln möchten.
InhaberInnen mit Hauptwohnsitz in NRW und eines NRW-Fischereischeins können für 1 oder 5 Kalenderjahre die Fischereiabgabe entrichten.
InhaberInnen eines gültigen Fischereischeins eines anderen Bundeslandes können die Fischereiabgabe nur für das laufende Kalenderjahr entrichten.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben.
-> Für die Ausstellung des Nachweises über die entrichtete Fischereiabgabe bestehen künftig zwei Verfahrenswege:
1. Antragstellung vor Ort
- Der Antrag wird vor Ort gestellt. Der Fischereischein sowie der Personalausweis/Reisepass muss mitgebracht werden.
- Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe erfolgt per EC-Kartenzahlung.
- Nach der Bearbeitung und Prüfung der Behörde wird Ihnen direkt der Nachweis der Fischereiabgabe ausgedruckt. Sie können das Dokumente auch digital per E-Mail als PDF-Datei erhalten.
2. Antragstellung über den Online-Dienst
- Nachdem der Fischereischein im Scheckkartenformat für die Länder NRW und Schleswig-Holstein erteilt wurde, ist die Entrichtung der Fischereiabgabe über den Online-Dienst möglich.
- Bei einem Hauptwohnsitz in einem anderen deutschen Bundesland ist die Nutzung des Onlinedienstes zur Entrichtung der Fischereiabgabe ebenfalls möglich (auch ohne Fischereischein in Scheckkartenformat).
- Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.
- Bei Antragstellung über die örtliche Behörde fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung durch einen Behördenmitarbeitenden an.
-> Wie lange dauert es, bis ich den Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe erhalte?
Nach erfolgreicher Online-Beantragung steht der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form im Postfach des Nutzerkontos der digitalen Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) der antragstellenden Person zur Verfügung.
Bei Antragstellung vor Ort erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar.